Von den Vornamen oder Taufnamen der Deutschen

Von Knud Bielefeld


Tileman Dothias Wiarda

Heutzutage wird niemand beklagen, dass es keine Literatur zur Herkunft und Geschichte unserer Namensgebung gäbe. Im 18. Jahrhundert war das wohl noch anders, denn Tileman Dothias Wiarda sah die Notwendigkeit, einen solchen Aufsatz zu verfassen. Wiarda (geboren 1746 in Emden, gestorben 1826 in Aurich) war studierter Jurist und wurde als Nachfolger seines Vaters zum Sekretär, später Syndikus der Ostfriesischen Landschaft gewählt. Die Ostfriesische Landschaft war damals eine traditionsreiche Ständevertretung mit wesentlichen politischen Rechten.

Dass Wiarda in Ostfriesland bis heute unvergessen ist, verdankt er einer Nebenbeschäftigung als Verfasser einer mehrbändigen „Ostfriesischen Geschichte“. Nach Fertigstellung dieses Werks schrieb er 1799 den Aufsatz „Über deutsche Vornamen und Geschlechtsnamen“. Dessen ersten Abschnitt „Von den Vornamen oder Taufnamen der Deutschen“ habe ich für diese Veröffentlichung behutsam überarbeitet. Ich habe versucht, den ursprünglich manchmal anstrengenden Text so aufzubereiten, dass er interessierten Laien (zu denen ich auch mich zähle) gefällt. Konkret habe ich Fußnoten und Einschübe entfernt, heutzutage nicht mehr vertraute Begriffe ersetzt oder erklärt, die Rechtschreibung und Grammatik verändert sowie einige scheinbar endlos verschachtelte Bandwurmsätze verständlich formuliert.

Dem wissenschaftlich motivierten Leser mag meine Überarbeitung zur Einstimmung dienen. Als fundierte Forschungsgrundlage ist aber Wiardas Originaltext vorzuziehen.

Inhaltsverzeichnis

Vorrede

§ 1. Über die Vornamen oder Eigennamen der Deutschen ist noch keine befriedigende Abhandlung vorhanden.

§ 2. Mehr haben sich die Wortforscher mit Auslegung einzelner deutschen Vornamen befasst.

§ 3. Jeder Mensch muss notwendig einen Eigennamen haben, um ihn von seinen Nebenmenschen zu unterscheiden.

§ 4. Selbst junge Kinder können nicht Namenlos gelassen werden.

§ 5. Auch der Germane benannte seine Kinder bald nach der Geburt und

§ 6. besprengte sie bei Erteilung des Namens mit geweihtem Wasser.

§ 7. Er nahm die Eigennamen seiner Kinder von Verwandten, Gönnern und Freunden her.

§ 8. Bis zur Einführung des Christentums und späterhin führte der Deutsche nur einen Eigennamen.

§ 9. Hohes Alter echt germanischer Eigennamen.

§ 10. Ein germanischer Eigenname ist kein sinnloser Ton, sondern ein bedeutender Name.

§ 11. Hoher Wert eines guten Namens.

§ 12. Kein germanischer Eigenname ist einer bösen Auslegung fähig, aber hat eine heillose Bedeutung.

§ 13. Vielmehr weisen alle germanischen Namen auf körperliche Vorzüge, Seelen-Größe, auf einen erhabenen Charakter und Wohlstand hin.

§ 14. Sie sind nicht in ihrer Urgestalt, sondern mehr oder minder ausgeartet, verschroben und verstümmelt auf uns gekommen. Davon ist der Grund in der Veränderung der Sprache und in den abweichenden Mundarten

§ 15. in der Umwandlung der Namen von ausländischen Schriftstellern

§ 16. und in der Verstümmelung der Namen von Deutschen selbst zu suchen.

§ 17. Schwierigkeiten bei Auslegung der Namen.

§ 18. Ein echt altdeutscher Eigenname muss aus der alten germanischen Sprache und deren Mundarten erklärt werden.

§ 19. Ein verstümmelter Name ist in seine rechte Gestalt wieder her zu stellen.

§ 20. Fehler, welche bei Auslegung eines Namens zu vermeiden sind.

§ 21. Ein Verzeichnis der Bestandteile germanischer Eigennamen ist das beste Hilfsmittel zur Auslegung germanischer Eigennamen.

§ 22. Verzeichnis der Bestandteile germanischer Eigennamen und

§ 23. Folgerungen aus diesem Verzeichnis.

§ 24. Anwendung des Verzeichnisses auf Auslegung der germanischen Eigennamen.

§ 25. Charakteristik unserer deutschen Vorfahren aus ihren Eigennamen.

§ 26. Fortdauer echt germanischer und selbst der ältesten germanischen Eigennamen bis auf unser jetziges Zeitalter.

§ 27. Die Kriege mit fremden Völkern hatten auf die Eigennamen der Deutschen keinen Einfluss. Bis in das mittlere Zeitalter führte jeder Deutsche einen deutschen Eigennamen.

§ 28. Nachher schlichen sich fremde Namen ein. Dazu gab das eingeführte Christentum die erste Veranlassung.

§ 29. Anfänglich hatte das Christentum wenigen Einfluss auf fremde Namen.

§ 30. Erstes Entstehen ausländischer Namen im zwölften Jahrhundert.

§ 31. Deren allmähliche Fortschritte und Ausbreitung bis in das fünfzehnte Jahrhundert.

§ 32. Gründe, warum die ausländischen Namen die vaterländischen nicht völlig verdrängt haben.

§ 33. Diese ausländische Namen sind vorzüglich aus dem neuen Testamente,

§ 34. ferner aus den Legenden der Heiligen

§ 35. und dann auch aus dem alten Testamente genommen.

§ 36. Dagegen sind aus dem Verkehr mit Ausländern wenige fremde Namen eingeführt.

§ 37. Auch sind neuere selbst gebildete Namen seltene Erscheinungen.

§ 38. Bemerkungen über Weibernamen

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