Von Tileman Dothias Wiarda, 1799 (bearbeitet von Knud Bielefeld)
§ 30. Erstes Entstehen ausländischer Namen im zwölften Jahrhundert
Wenn man die Urkunden, die die Diplomatiker [Forscher, die sich mit der Herkunft von Urkunden befassen] gesammelt haben, durchblättert, wird man vor dem zwölften Jahrhundert keinen ausländischen Taufnamen darin antreffen. Erst im zwölften Jahrhundert, vor allem am Ende desselben, findet man hin und wieder die Namen Johannes, Peter, Paul, Philip, Thomas, Martin, Joseph, Bonifacius und die Namen einiger anderen Heiligen aus der christlichen Kirche vor. Zwar sind solche Namen noch im dreizehnten Jahrhundert so seltene Erscheinungen, dass Aventin die erste Einführung ausländischer Taufnamen bis nach dem Tode Kaisers Friedrich II oder bis zur Mitte des dreizehnten Jahrhunderts aussetzt; allein es werden doch schon hin und wieder, ob wohl selten, einige ausländische Taufnamen fünfzig Jahre und noch früher in Urkunden angetroffen. Auch waren ausländische Taufnamen unstreitig schon dreißig und mehrere Jahren früher vorhanden, als die Urkunden sie uns vorlegen, weil nicht Kinder und Jünglinge, sondern Männer darin, als handelnde Personen oder Zeugen, mit ihren Taufnamen auftreten. Richtiger sagt daher Reiborn, dass in Deutschland von den Carolingern an bis auf den Kaiser Friedrich, den Tothbart, welcher in dem Ausgange des zwölften Jahrhunderts gestorben ist, noch sehr wenige ausländische Taufnamen gang-bar gewesen sind. Wir können also sicher annehmen, dass bis zu dem zwölften Jahrhundert bloß vaterländische oder deutsche Namen in Deutschland geblüht haben, und erst in diesem [achtzehnten] Jahrhundert, und vorzüglich am Ende desselben, auch ausländische Namen aufgenommen sind.