Kinder können nicht Namenlos gelassen werden

Von Tileman Dothias Wiarda, 1799 (bearbeitet von Knud Bielefeld)


Tileman Dothias Wiarda

§ 4. Selbst junge Kinder können nicht Namenlos gelassen werden.

Schon dem Kinde muss ein Eigenname beigelegt werden, um es von seinen Geschwistern und seinen Gespielen zu unterscheiden. Wir treffen daher bei allen Völkern eine frühzeitige Benennung der Kinder an. Der Jude gibt noch jetzt nach dem ältesten Gebrauche seiner Vorfahren seinem Kinde acht Tage nach der Geburt einen Namen. Griechen und Römer benannten sieben bis zehn Tage nach der Geburt ihre Kinder und Christen und Muslime bezeichnen noch jetzt früh ihre Kinder mit einem Namen. Weit von uns entlegene Völker wie Tataren und Chinesen weichen von dieser notwendigen Sitte nicht ab. Selbst Amerikaner, die vor Entdeckung ihres Landes nichts von den Gebräuchen der Bewohner der alten Welt entlehnen konnten, gaben den neugeborenen Kindern einen Namen.