Namenslexikon

Ben

Ben in Holzbuchstaben

männlicher Vorname

Ben ist in Deutschland noch selten. Erst seit der letzten Jahrtausendwende wird dieser Jungenname immer beliebter – zur Zeit gehört er zu den beliebtesten Babynamen überhaupt!

Ben

Herkunft

Englisch, aus dem Hebräischen.

Bedeutung

Ben ist eine englische Kurzform von Benjamin. Dieser Name bedeutet „Sohn der rechten (glücklichen) Hand; Glückskind“.

International

Auch in Irland ist der Vorname Ben derzeit sehr beliebt.

Namenstage

31. März, 30. November und 19. Dezember

“Ben” erlaubt, “ben” verboten

Ein Rechtsfall aus dem Namensrecht

Biblische Vornamen waren und sind bei Eltern aller Jahrgänge – ungeachtet kurzfristiger Modetrends – klare Favoriten. Dass das deutsche Recht der Liebe zur traditionellen Namensgebung jedoch zuweilen Grenzen setzt, mußte ein Elternpaar aus Tübingen nach der
Geburt ihres Sohnes erfahren: Dieser sollte “Noah ben Abraham” heißen, und zwar entsprechend alttestamentarischer Sitte mit einem unbetonten “ben” – was die Standesbeamten stutzig machte und dazu veranlasste, das Amtsgericht zur Eintragungsfähigkeit zu befragen. Dieses bestätigte prompt ihre Zweifel und verweigerte dem Ansinnen der Eltern seine Zustimmung.

Auf der Grundlage einer bemerkenswerten linguistischen Analyse der beantragten Namensgebung begründeten die Richter ihren Beschluß (2 GR 177/96 vom 6. November 1996) wie folgt:

Eintragungsfähige Vornamen seien im deutschen Namensrecht nur Namen “im herkömmlichen Sinne”. Der gewünschte Namensbestandteil “ben” sei daher (nur) dann eintragungsfähig, wenn er als – betonter – dritte Eigenname verstanden werden könne und solle. Dies sei aber nach der erkennbaren Vorstellung der Eltern nicht der Fall. Diese legten bei der Aussprache des Namens ihres Sohnes nämlich Wert auf “einen Satzrhythmus von zwei Jamben”, das heißt der Namensbestandteil “ben” solle “aus Gründen der Satzrhythmik und des Redeflusses” eingefügt werden. Derartige unselbständige Namensbestandteile, also solche, die andere Namen lediglich verbinden sollen, seien jedoch im deutschen Namensrecht nicht vorgesehen. Zwar könnten ausnahmsweise ausländische Namenszusätze eingetragen werden, soweit das entsprechende Recht Anwendung finde, wie beispielsweise die indischen Zusätze “Kaur” und “Singh” zur Unterscheidung männlicher und weiblicher Vornamen. Eine solche Ausnahmesituation, so urteilten die Richter, liege hier allerdings nicht vor. Und fügten – Trost oder Anregung? – hinzu: Keine Einwände würden gegen die Eintragung der Vornamen “Noah Ben Abraham” bestehen, wenn und weil es sich dann um “drei vollwertige Vornamen handeln würde”.

siehe auch:


Namenslexikon von A bis Z


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1 Kommentar zu „Ben“

  • Heike sagt:

    …Ben heißt eigentlich nur: Sohn oder Sohn des… und er kommt aus dem hebräischen. Er ist keine Kurzform von Benjamin, da dieser im hebräischen so geschrieben wird: Ben Jamin-> Sohn meines Glücks! Steht in der Bibel irgendwo im Mose. Kann man nachlesen.

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