Ben

Ben ist ein männlicher Vorname.


Häufigkeitsstatistik des Vornamens Ben
Häufigkeitsstatistik des Vornamens Ben

Betrachtet man die Gesamtbevölkerung, ist Ben in Deutschland noch selten. Erst seit der letzten Jahrtausendwende wurde dieser Vorname immer beliebter – seit 2011 ist er einer der beliebtesten Jungennamen überhaupt! Seit 2010 wurde der Vorname Ben mindestens 94.100 Mal vergeben. Die Schreibvariante Benn wurde nur ungefähr 90 Mal vergeben. Auch in Irland ist der Vorname Ben derzeit sehr beliebt.

Herkunft, Bedeutung und Namenstag von Ben

Ben ist eine englische Kurzform von verschiedenen Namen, insbesondere von Benjamin. Dieser Name stammt aus dem Hebräischen und bedeutet „Sohn der rechten (glücklichen) Hand“ oder „Glückskind“. Der bekannteste katholische Namenstag von Ben beziehungsweise Benjamin ist der 30. November. Allerdings gibt es noch viele andere Jungennamen, als dessen Kurz- oder Koseform Ben gebräuchlich ist, zum Beispiel Benedikt, Bennet, Benno, Benicio, Benedetto, Bentley, Benoit, Benaiah, Benson und Benton.

Der Name Ben ist in Sachsen-Anhalt besonders beliebt.
Der Name Ben ist in Sachsen-Anhalt besonders beliebt.

Namensrecht

„Ben“ erlaubt, „ben“ verboten

Biblische Vornamen liegen bei vielen werdenden Eltern im Trend. Das deutsche Recht hat dem jedoch Grenzen gesetzt, wie ein Elternpaar nach der Geburt ihres Sohnes erfahren musste: Dieser sollte „Noah ben Abraham“ heißen, und zwar mit einem unbetonten „ben“. Auch wenn diese Gepflogenheit auf das alte Testament zurückgeht, zweifelten die Standesbeamten die Eintragungsfähigkeit an. Das Amtsgericht Tübingen bestätigte dieses und verweigerte die Anerkennung des Namens. Auf Grund eines sprachwissenschaftlichen Gutachtens begründeten die Richter ihren Beschluß (2 GR 177/96 vom 6. November 1996) wie folgt:

Eintragungsfähige Vornamen sind im deutschen Namensrecht nur Namen im herkömmlichen Sinne. Der gewünschte Namensbestandteil „ben“ ist daher nur dann eintragungsfähig, wenn er als betonter Eigenname verstanden werden kann und soll. Das entsprach aber nicht der Vorstellung der Eltern. Diese legten bei der Aussprache des Namens ihres Sohnes nämlich Wert auf „einen Satzrhythmus von zwei Jamben“, das heißt der Namensbestandteil „ben“ sollte die Satzrhythmik und den Redefluss verbessern. Unselbständige Namensbestandteile sind im deutschen Namensrecht aber nur ausnahmsweise vorgesehen, wenn das entsprechende Recht gilt. Ein Beispiel bilden die indischen Zusätze „Kaur“ und „Singh“ zur Unterscheidung männlicher und weiblicher Vornamen.

Gegen die die Eintragung der Vornamen „Noah Ben Abraham“ bestehen dagegen keine Einwände, weil es sich dabei um drei vollwertige Vornamen handelt.


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