Männlicher Vorname
Betrachtet man die Gesamtbevölkerung, ist Ben in Deutschland noch selten. Erst seit der letzten Jahrtausendwende wurde dieser Vorname immer beliebter – seit 2011 ist er der beliebteste Jungenname überhaupt!

Der Vorname Ben wurde von 2006 bis 2018 ungefähr 85.000 Mal vergeben. Damit steht Ben auf Platz 3 der Vornamenhitliste für diesen Zeitraum. Die Schreibvariante Benn wurde nur ungefähr 100 Mal vergeben und steht auf Platz 4.279.
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Herkunft und Bedeutung
Ben ist eine englische Kurzform von Benjamin. Dieser Name stammt aus dem Hebräischen und bedeutet „Sohn der rechten (glücklichen) Hand“ oder „Glückskind“.
International
Auch in Irland ist der Vorname Ben derzeit sehr beliebt.
Namenstag
Der bekannteste katholische Namenstag von Ben beziehungsweise Benjamin ist der 30. November.
Namensrecht
„Ben“ erlaubt, „ben“ verboten
Biblische Vornamen liegen bei vielen werdenden Eltern im Trend. Das deutsche Recht hat dem jedoch Grenzen gesetzt, wie ein Elternpaar nach der Geburt ihres Sohnes erfahren musste: Dieser sollte “Noah ben Abraham” heißen, und zwar mit einem unbetonten “ben”. Auch wenn diese Gepflogenheit auf das alte Testament zurückgeht, zweifelten die Standesbeamten die Eintragungsfähigkeit an. Das Amtsgericht Tübingen bestätigte dieses und verweigerte die Anerkennung des Namens. Auf Grund eines sprachwissenschaftlichen Gutachtens begründeten die Richter ihren Beschluß (2 GR 177/96 vom 6. November 1996) wie folgt:
Eintragungsfähige Vornamen sind im deutschen Namensrecht nur Namen im herkömmlichen Sinne. Der gewünschte Namensbestandteil “ben” ist daher nur dann eintragungsfähig, wenn er als betonter Eigenname verstanden werden kann und soll. Das entsprach aber nicht der Vorstellung der Eltern. Diese legten bei der Aussprache des Namens ihres Sohnes nämlich Wert auf “einen Satzrhythmus von zwei Jamben”, das heißt der Namensbestandteil “ben” sollte die Satzrhythmik und den Redefluss verbessern. Unselbständige Namensbestandteile sind im deutschen Namensrecht aber nur ausnahmsweise vorgesehen, wenn das entsprechende Recht gilt. Ein Beispiel bilden die indischen Zusätze “Kaur” und “Singh” zur Unterscheidung männlicher und weiblicher Vornamen.
Gegen die die Eintragung der Vornamen “Noah Ben Abraham” bestehen dagegen keine Einwände, weil es sich dabei um drei vollwertige Vornamen handelt.
Ich finde meinen Namen auch sehr schön!!!!!!!!
Nur leider ist mein Spitzname länger als mein wirklicher Name?!