Mika

Mika aus Holzbuchstaben

Unisex-Name (für Mädchen und Jungen zugelassen)

Der Name Mika wird in Deutschland seit 2000 häufiger vergeben. In den letzten Jahren erreichte Mika als Jungenname ungefähr Platz 50 der Namen-Hitparade.

Da der Name Mika in Deutschland wohl durch den bekannten finnischen Autorennfahrer Mika Häkkinen populär wurde, ist er vor allem als Jungenname bekannt. In den nordischen Ländern ist Mika aber auch ein gängiger Mädchenname und darf daher in Deutschland grundsätzlich nur mit einem weiteren Vornamen vergeben werden, der das Geschlecht eindeutig definiert. Allerdings wurde Mika schon als alleiniger Name für einen Jungen akzeptiert, z. B. im August 2004 vom Standesamt Ebersbach (Sachsen) und im November 2006 vom Standesamt Elmshorn (Schleswig-Holstein).

Häufigkeitsstatistik des Namens Mika

Herkunft

Mika ist eine nordische Kurzform der Namen Michael und Michaela

Bedeutung

”Wer ist wie Gott?”

Thema: Namenslexikon

58 Kommentare zu "Mika"

  1. Mara sagt:

    Hallo an alle MIKA- Interessierten, ich bin heut durch eine Hausaufgabe meines Sohnes Mika(geb.2002 in Eberswalde) auf diese Seite gestoßen und habe mit schmunzeln festgestellt, das der Name doch gar nicht so selten ist, wie ich dachte. Übrigens haben wir auch keinen Zweitnamen und uns hat damals die finnische Botschaft geholfen, den Namen als Einzelnamen bestätigt zu bekommen. Nochmals vielen Dank!!!
    GVG an alle Mika`s

  2. Stephie sagt:

    Auch wir hatten im Dezember 2007 in Düsseldorf keine Probleme, unseren Sohn nur den Einzelnamen Mika zu geben! Also sooooo selten ist der Einzelname Mika in Deutschland nicht mehr!!!!

    • Markus sagt:

      Hallo Stephie,
      kannst Du mir bitte dringend sagen, bei welchem Standesamt der Name ohne Probleme eingtragen wurde. Wir haben nämlich auch seit 6 Tagen einen Mika und das Amt macht Probleme.
      Vielen Dank im Voraus.
      Gruß, Markus

    • Katja sagt:

      Unser Sohn MIKA wurde auch ohne Zweitnamen und ohne Probleme vom Standesamt Oldenburg (Oldb., Niedersachsen) am 27.10.2012 eingetragen.

      Liebe Grüße
      Katja

  3. Kai Meier sagt:

    Hallo Markus, bei unserem Sohn wurde im September 2005 die Namensgebung “MIKA” vom Standesamt in 31737 Rinteln beglaubigt. Alles gute und viel Glück, dürfte keine Probleme geben…..

  4. Ich finde es auch einen tollen Namen! ;-)

  5. Silke sagt:

    Unser Mika wurde im März 2003 geboren, da habe wir allerdings gedacht, es würde dabei bleiben, dass dieser Name nicht so oft auftauchen würden. Danach stand er in der Zeitung und immer wieder hört man Eltern diesen Namen rufen. Wir mussten damals einen zweiten Namen dazu nehmen -finde ich heute nicht mehr schlimm – damals hätte ich es gerne anders gehabt.
    Wir sind froh, dass wir unseren Sohn diesem Namen gegeben haben, da ursprünglich noch “Fynn” unsere Alternative gewesen wäre.
    Alles Gute

  6. Vivi V. sagt:

    Hallo, also bei einem Freund von mir musste er ein Akzent über dem Namen haben also Miká, weil sonst würde er als Mädchen gelten.. total komisch.. :o

  7. Antje Merte sagt:

    also unser sohn heißt mika leon. und wir mussten einen 2. Namen mit angeben, sonst hätten wir durch das Standesamt in Bremervörde (Niedersachsen) mit dem Namen unseres Sohnes Probleme bekommen. aber da wir eh einen Doppelnamen wollten, hat mich das nicht weiter geärgert :-) und ich finde den Namen unseres Sohnes einfach nur schön :-D

  8. Kirsten S-W sagt:

    Als mein Sohn im Jahr 1996 diesen Namen bekommen sollte galt er noch als sehr exotisch, leider mussten wir -entgegen unserem erklärten Willen- einen Zweitnamen angeben. Bis er vor einiger Zeit seinen Personalausweis beantragte kannte er diesen allerdings selber nicht ;-) Ein ausgesprochen schöner Name für ausgesprochen ausgeglichene und fröhliche Jungs.

  9. Mika sagt:

    Ich kannte Mika früher nur als finnischen Männernamen, mittlerweile aber auch als trad. ostfriesischen Mädchenname (war sogar mal in einem Tatort ein Mädchen). Ich freue mich, dass ich diesen Namen vor kurzem ohne Zweitnamen für mich eingetragen bekommen habe (nachträgliche Namensänderung nach NamÄndG), nachdem das Bundesinnenministerium bestätigte, dass das entsprechende Urteil des BVerfG vom 05.12.2008 auch für Erwachsene gilt. Zwangsweise vergebene Zweitnamen kann man übrigens in Wiederaufnahmeverfahren los werden, wenn sich nach Rechtskraft Tatsachen ergeben, die dem Standesamt beim Namenseintrag nicht bekannt waren (z.B. neuere Gerichtsurteile). Wie lange nach Rechtskraft das geht, weiß ich allerdings nicht (kein Jurist sondern nur selbst betroffen).

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