Frauennamen im alten Rom

Teil 9 des Aufsatzes Die römischen Eigennamen der republikanischen und augusteischen Zeit von Theodor Mommsen (bearbeitet von Knud Bielefeld)

Ferner erhellt nunmehr, weshalb das Pränomen der Frauen durchaus anders behandelt wird als das der Männer. Natürlich hatten auch die Frauen immer einen Individualnamen, der sich auch während der ganzen republikanischen Zeit an erster Stelle behauptet hat. Nicht nur in den älteren Erzählungen kommen Namen wie Acca Larentia, Gaia Caecilia, Gaia Tarratia, Quinta Claudia, Quarta Hostilia vor, sondern noch in der ciceronischen Zeit findet sich der Geschlechtsname in zweiter Stelle, wo Frauen mit zwei Namen genannt werden. Damit stimmen auch die Inschriften dieser Epoche.

Die Funktion des Pränomens als bürgerliches Merkmal, namentlich bei dem Heerbann und der Gemeindeversammlung, die Berechtigten beziehungsweise Pflichtigen von den Nichtbürgern zu unterscheiden, galt allerdings nicht für die Frauen. Sie empfingen weder das bürgerliche Gewand noch den bürgerlichen Namen unter der Autorität des Geschlechts oder der Gemeinde. Daher ist das Pränomen der Frau früh nach Art des männlichen Cognomen behandelt worden: weder war die Auswahl beschränkt noch gab es obligatorische Abkürzungen. Andererseits wurde das weibliche Pränomen nicht als rechtlich vollgültig und notwendig angesehen. Es konnte, wie das männliche Cognomen, weggelassen werden. Wie alt diese Regelung ist, lässt sich schwer bestimmen, doch liegt es in der Sache, dass die Setzung des Individualnamens bei Frauen so gut wie bei Männern das Ursprüngliche ist und erst später bei jenen der bloße Geschlechtsname eintritt.

Es zeigen auch die uralten Inschriften des pisaurischen Hains keine Frauennamen ohne Pränomen. Auf den pränestinischen Grabsteinen dagegen sind bereits Frauennamen zahlreich anzutreffen, die aus dem bloßen Geschlechtsnamen, etwa noch mit Beisatz des Vater- und Mannsnamens bestehen,. Dasselbe gilt von den übrigen republikanischen Denkmälern so wie von den Schriftstellern. Die Praxis, den Individualnamen der Frau auch der Stellung nach als Cognomen zu behandeln, scheint erst im Anfang der Kaiserzeit aufgekommen zu sein.

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