Antisemitische Namenspolitik im Dritten Reich

von Christof Rolker

Das heute gültige Namensänderungsgesetz der Bundesrepublik Deutschland geht in seinen wesentlichen Grundzügen auf die nationalsozialistische Reform des Namensrechtes im Jahre 1938 zurück. Neben vielen anderen Regelungen (vor allem Einschränkungen) bei der Namenswahl, die noch heute gültig sind, beinhaltete das NS-Namensrecht auch verschiedene Instrumente, die der antisemitischen Schikane dienten. Insbesondere bestimmte das Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen vom 5. Januar 1938, dass eine „Namensänderung, die vor dem 30. Januar 1933 genehmigt worden ist […] widerrufen werden [kann], wenn diese Namensänderung nicht als erwünscht anzusehen ist.“ (§ 7). Als „nicht erwünscht“ galten den Nationalsozialisten dabei insbesondere alle Namensänderungen von Juden, mit denen diese einen „typischen“ jüdischen Familiennamen abgelegt oder auch nur geändert hatten. Derartige als „Täuschungen“ apostrophierten Namenswechsel waren in der Praxis zwar nicht sehr häufig, aber dennoch ein wichtiges Thema der antisemischen Hetze vor und nach 1933.

Die weit einschneidendere Maßnahme brachte aber die am gleichen Tag wie das Gesetz selbst erlassene Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen. Sie bestimmte, dass deutschen und staatenlosen Juden nur „solche Vornamen beigelegt werden [dürfen], die in den vom Reichsminister des Innern herausgegebenen Richtlinien über die Führung von Vornamen aufgeführt sind“ (§1) und dass alle Juden, die nicht bereits einen solchen Vornamen hatten, als zusätzlichen Vornamen den Namen Sara (für Frauen) bzw. Israel (für Männer) annehmen mussten (§2). Die in dieser Verordnung angekündigten Richtlinien einschließlich einer Liste der für Juden zulässigen Namen folgten in Form eines Runderlasses des Reichsminister des Inneren vom 18. August 1938. Die Liste der „jüdischen“ Namen, die zugleich von Nichtjuden nicht mehr angenommen bzw. vergeben werden durften, enthielt viele Namen, die unter den deutschen Juden keineswegs üblich waren; 1938 trug die Mehrheit von ihnen Namen, wie sie auch unter der nichtjüdischen Bevölkerung üblich waren. Das Gesetz richtete sich aber genau gegen diese gleichzeitige Nutzung von Namen durch jüdische und nichtjüdische Deutsche; während alle unter nichtjüdischen Deutschen gebräuchlichen Rufnamen für diese auch weiterhin erlaubt blieben, wurden diese Namen den Juden verboten. Dies betraf auch hebräische und/oder biblische Namen, insofern sie unter nichtjüdischen Deutschen gebräuchlich waren, so dass Namen wie Ruth, Judith und Esther oder Josef, Michael, Daniel, David, selbst Abraham nicht die Liste aufgenommen wurden und somit nur noch von „Ariern“ getragen werden durften, auch wenn dies aus nationalsozialistischer Sicht nicht unbedingt erwünscht war.

Welche Namen blieben den Juden? Die Liste gestand ihnen nur wenige auch vor 1938 gebräuchliche Namen zu (Rahel oder Moses etwa) und enthielt stattdessen viele Namen, die für Juden wie Nichtjuden gleichermaßen „fremd“, mindestens aber ungewohnt wirkten. Zu diesen offenbar bewusst ausgewählten Namen gehören ausgesprochen seltene biblische Namen (z.B. Isboseth) sowie jiddische Namen, die höchstens von einer sehr kleinen Minderheit der im Deutschen Reich lebenden Juden getragen wurde (z.B. Briewe). Viele Namen hatten auch klar diskriminierenden Charakter, sei es, weil sie aufgrund ihres Klanges zu Spott einluden (z.B. Saudik und Geilchen) oder, im Falle biblischer Namen, weil die entsprechenden Namensträger in der Bibel ausgesprochen negativ dargestellt wurden. Ein Beispiel sind die Namen Ahab und Jezabel: König Ahab und seine Frau Jezabel (oder Isebel, wie ihr Name in modernen Bibelübersetzungen wiedergegeben wird) sind ein Paar, das im biblischen Bericht so negativ wie nur irgend denkbar dargestellt wird. Verführt von seiner Frau, einer Tochter des Königs von Tyrus, führt Ahab den Baal-Kult in Israel ein (1. Kge. 16, 31-33); Ahab findet im Propheten Elia seinen Gegenspieler, Isebel wird insbesondere die Ermordung zahlreicher jüdischer Propheten angelastet. Ahab fällt schließlich im Kampf, und auch seine Frau stirbt eines grausamen Todes; ihre Leiche wird, wie es Elia vorhergesagt hatte, von Hunden gefressen (2. Kge. 9, 33-37). Kennt man diese Bibelstellen, ist der Zynismus offenkundig, den die Aufnahme von Ahab und Jezebel in die Liste der „jüdischen“ Namen bedeutet.

Im wesentlichen hatte die nationalsozialistische Namenspolitik gegenüber den Juden also drei unterschiedliche Ziele. Erstens sollten Juden durch Namen eindeutig „markiert“ werden; zweitens sollten sie durch die Verpflichtung auf wenige, oft sehr ungewohnte Namen zu Fremden werden; und drittens waren eine Reihe dieser Namen negativ konnotiert.

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11 Gedanken zu „Antisemitische Namenspolitik im Dritten Reich“

  1. Dieser Artikel gehört in die Kategorie „Autobahn geht gar nicht“. Der Autor legt es durch eine syntaktisch mehrdeutige Konstruktion des zweiten Satzes darauf an, zu suggerieren, daß die „antisemitischen Schikanen“ noch heute Bestandteil des gültigen Namensänderungsgesetzes sind. Daß das Unfug ist, muß wohl nicht eigens erklärt werden.

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    • Hier wird gar nichts suggeriert. Wer lesen (und verstehen) kann ist hier klar im Vorteil! Es steht klar verständlich geschrieben „beinhaltete“. Also im heute gültigen Namensänderungsgesetz nicht mehr beinhaltet.

  2. Mein Hebräisch ist zwar nicht so sattelfest, aber m.E. bedeutet der im Text erwähnte Name Isboseth auf Deutsch „Mann der Schande“. Einerseits kann ich mir nicht vorstellen, dass die Nazi-Funktionäre Hebräisch beherrschten, andererseits würde die Auswahl dieses Namens aber zu ihrem Zynismus passen.

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    • Warum sollte einer der oberen N.-Sozialisten nicht Hebräisch können? Die International-Sozialisten (Inter-Sozis) können doch auch sehr gut islamistische Sprachen.

  3. Da muss sich Herr Lehmann denn noch etwas genauer mit den Realitäten auseinandersetzen. Die erzwungenen Namen konnten und können nicht ohne weiteres geändert werden. Das brachte nach 1945 (und wer saß denn in den Ämtern, die das nationalsozialistische „Gesetz“ umgesetzt haben?) viele jüdische Mitbürger dazu, ihre despektierlichen Namen erst Recht beizubehalten. Damit blieb und bleibt erlittene Geschichte erhalten.
    Und zu No.Ha: Es ist ein Irrtum zu glauben, die Nazis waren(wie die meisten in den Führungspositionen) ungebildet, ohne Schulabschlüsse oder erlernte Berufe, tumbe Kleinbürger oder eben verbrecherische Psychopaten. Der Nationalsozialismus hatte ideologische Potenziale gerade auch in der Intelligenz.

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  4. Auch Deutsche mit französischen Namen (wie die Hugenotten,die in Frankreich verfolgt,nach Preußen emigrieren durften)waren davon betroffen. Ich kenne Fälle, die haben 25 Jahre gebraucht, um ihren Namen wieder zu bekommen. Z.B. die Familie Repien, die zwangsweise auf Rippe eingedeutscht wurde.

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    • Hans Globke, der erst im Preußischen Innenministeriums, dann im vereinigte Preußischen Innenministeriums und Reichsinnenministerium als Referent bzw. Ministerialrat tätig war (nach dem Krieg dann Staatssekretär im Kanzleramt) dürfte v.a. die Ausführungsbestimmungen zum Namensrecht maßgeblich mitgestaltet haben.

  5. Habe mit Interesse diese Antworten gelesen und bin dann noch einmal zum Ausgangspunkt zurück gekehrt. Es ging wohl darum, dass unter dem Nazirégime nur noch eingedeutschte oder deutsche Namen vergeben werden durften. Und dies sei heute nicht mehr der Fall.

    Nun, ganz so ist es nicht. Wir hatten bei all unseren 4 Kindern diverse Probleme ihnen lediglich bekannte französische bzw. einen bretonischen Vornamen geben zu können. Noch mehr als der kleine Kampf um die Namen mit Nachweis erbringen etc. hat uns die Kommentierung der Beamten, „ach geschrieben wie der dt. Michel, sagen sie das doch gleich“ sowas von angeödet… Jetzt konnte ich die Erzählung meiner Großeltern, die ihre 39 geborene Tochter Magdalena, dann Marlene nennen wollten und letzendlich ein Magda Lene durchstzten mit ihrem Zorn noch besser verstehen. Mein letztes Kind ist übrigens 2000 geboren, bald kommt ein Enkel, mal schauen wie die Beamten auf Luna Josephine reagieren. Armes Deutschland, du lernst es nie.

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  6. War der Vorname „Edith“ während der NS-Zeit für nicht-jüdische Mädchen nicht erwünscht oder gar verboten?
    Mein Vater behauptete es und meine Schwester musste nach seiner Aussage statt Edith Helga heißen.

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