Namensänderung

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Vornamensänderungen sind in Deutschland nur zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Zuständig ist das örtliche Standesamt.

Mögliche Gründe für die Zulässigkeit einer Vornamensänderung

  • Exotischer Vorname bei Einbürgerung
  • Verwechslungsgefahr
  • Vornamen, die lächerlich oder anstößig klingen
  • Das Geschlecht ist nicht eindeutig erkennbar
  • Problematische Schreibweise oder Aussprache
  • Vornamen, die Auslöser für psychische Probleme sind (z. B. durch Assoziationen)
  • Geschlechtsumwandlung
    In der Praxis geschieht die Vornamensänderung in der Regel vor operativen Eingriffen. Zwar ist dies nicht gesetzlich geregelt, doch die medizinischen Dienste genehmigen die Eingriffe meist erst bei geändertem Vornamen.

Möglichkeiten der Namensänderung

  • Einen weiteren Vornamen hinzufügen
  • Einen Vornamen streichen
  • Einen Vornamen durch einen anderen ersetzen
  • Die Schreibweise eines Vornamens ändern
  • Eine ausländische Namensform verdeutschen

Den Rufnamen ändern

Einem Träger von mehreren Vornamen steht es frei, welchen von diesen Vornamen er als Rufnamen gebrauchen will. Die Änderung des Rufnamens muss weder angemeldet werden noch bedarf es einer behördlichen Zustimmung.

Gerichtsurteil: Hinzufügung eines weiteren Vornamens aus religiösen Gründen

Das Bundesverwaltungsgericht hat der Klage eines 15-jährigen Mädchens auf Änderung des Vornamens stattgegeben. Das Mädchen hatte zur Taufe nach römisch-katholischem Ritus den auf den Namen mehrerer Heiliger zurückgehenden Taufnamen K. erhalten. Diesen Vornamen wollte es seinem Vornamen S. als weiteren Vornamen voranstellen. Damit wollte das Mädchen seinen Übertritt zum römisch-katholischen Bekenntnis auch nach außen verdeutlichen.

Das Verwaltungsbehörden hatten den Antrag abgelehnt. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass ein Kind, das noch nicht wesentlich am Rechtsverkehr teilgenommen hat, grundsätzlich einen Anspruch auf Beifügung eines weiteren Vornamens hat. Voraussetzung sind verpflichtend angesehene Gründe der religiösen Überzeugung. Das öffentliche Interesse an der Vornamenskontinuität ist in derartigen Fällen weniger wichtig. (BVerwG 6 C 26.02)

180 Gedanken zu „Namensänderung“

  1. Hey Leute,
    Wie ihr merkt ist mein name sehr ausgefallen,die Schreibweise ist kompliziert & die Aussprache ist auch nicht einfach. Man erkennt nichtmal das Geschlecht! Nun ist meine Frage, ob ihr denkt, dass ich diesen Namen komplett ändern kann? Zudem hab ich durch diesen Namen null Anonymität. Zählt das denn gar nicht?

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  2. Hallo, ich habe sehr viel mit Spanien zu tun und wandere nächstes Jahr aus. Da aber die Spanier grundsätzlich meinen Namen ‚Simone‘ als ‚Simona‘ verstehen und mich auch so anschreiben, würde ich diesen evtl. gerne auf ‚Simona‘ ändern lassen. Ist das möglich?

    Danke

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  3. Hey Leuteeee,
    Ich hab zwei Fragen, und zwar:
    1. Meinen Vornamen ändern
    Also mein echter Vorname ist Lisa, ich hab auch nichts gegen den Namen, jedoch gibt es wirklich sehr Sehr viele Lisas da wo ich wohne.
    Es würde mir auch reichen einfach nur einen dritt-Namen zu bekommen (momentan heiße ich Lisa Eva aber Eva… naja nh?)
    Ich würde dann wenn möglich den Namen Alice nehmen, weil mich halt so oder so alle Alice nehmen weil naja, egal. Ich bin Minderjährig, aber meine Eltern würden sicher dem hinzufügen eines Namens zustimmen.(ausserdem Leide ich am Asperger-Syndrom ich weiss ja nicht ob das hilft aber ich meine.. Krankheiten waren halt schon ummer gut wenn man etwas haben will und bin hochbegabt, ist zwar nicht relevant, aber ich sags gerne.)
    2. Nachname ändern
    Soo bei nr. 2 ist es etwas schwerer, also; meine Eltern würden natürlich nicht zustimmen, aber ich werde bald 18 und werde dann für einige Zeit in Korea leben(mindestens ein Jahr) ich sehe sehr Asiatisch aus und in Korea sind Ausländer haly nicht so gern gesehen wenn es um zb. Einen Job geht oder so… würde ich jeyzt aber meinen Nachnamen in zB. Won oder Jung oder so ändern, sähe das ganz anders aus, ich hätte also bessere chancen in Korea

    PS.: Der Vorname ist mir wichtiger alsoooo… ja BITTE HELFT MIR

    Liebe Grüße,
    Alice, aka. Lisa, aka. Lisa Eva

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    • Ich stelle mir beides schwer vor – du hast schon einen zweiten Vornamen der (zumindest in den meisten Regionen) nicht so häufig ist und hast damit eigentlich aus meiner Sicht keinen Grund, noch einen Namen hinzuzufügen. Was dein Asperger-Syndrom damit zu tun hat erschließt sich mir nicht wirklich, denn das Standesamt hat da so oder so viel mehr Mitspracherecht als deine Eltern (und wenn du sowieso bald 18 wirst ist es ja eh bald egal), und das Standesamt wird sich darum herzlich wenig kümmern, da das nichts mit deinem Vornamen zu tun hat.
      Das mit dem Nachnamen kann ich mir absolut nicht vorstellen. Du müsstest wirklich schon handfest Diskriminierung gegen dich als Individuum nachweisen um da aus meiner Sicht überhaupt eine Chance zu haben. Selbst wenn man tatsächlich langfristig auswandert und dort die Staatsbürgerschaft erhält wird es oft so gehandhabt, dass der eigene Name einfach nur umgeschrieben wird, damit er in der neuen Sprache lesbar/aussprechbar ist, bleibt aber phonetisch weitestgehend erhalten. Ich weiß nicht wie du nach Korea gehen willst (Au pair, work and travel, von dir selbst aus…?), aber ich glaube nicht, dass du große Probleme hättest, weil du Ausländerin wärst, zumindest nicht in z.B. Seoul. Es gibt immer Leute die kein Problem mit Ausländern haben oder diese sogar bevorzugen, beispielsweise wegen ihrer Sprachkenntnisse z.B. im Tourismus-Bereich. Wenn du als Au Pair oder work and travel etc. dort hingehst, erledigt sich das ganze sowieso, weil die Agentur sich ja in Prinzip darum für dich kümmert.
      So oder so: Gehe einfach zu deinem lokalen Standesamt und frag nach, die können dir das am allerbesten sagen anstatt irgendwelche Leute im Internet, die meist nur Mutmaßungen anstellen. Ich arbeite selber nicht beim Standesamt und kann dir daher keine genaue Auskunft geben, aber vom gesunden Menschenverstand und den oben genannten „wichtigen Gründen“ ausgehend, sieht es für dich meiner Meinung nach eher schlecht aus.

    • Lass es am besten und warte noch zwei Jährchen ab. Mit Verlaub wirkst du noch nicht reif genug um eine so einschlägige Entscheidung jetzt zu treffen. Lass es dich später bereuen und du musst dich wieder da durch beißen.
      Ansonsten kann ich Ri nur zustimmen, deine Chancen stehen da relativ schlecht.
      Das mit dem Nachnamen würde höchstens denke ich bei einer Heirat gehen, was dich aber jetzt nicht zur überstürzten Hochzeit mit jemanden ermutigen soll. 😉
      Also, warte noch ein paar Jährchen ab und denk dann nochmal ernsthaft darüber nach.

  4. Ich habe eine Frage , ich bin in der BRD Geboren durch und dir deutsch . Meine Wurzeln stammen aus Armenien, da wir eine besondere Geschichte haben , ist es Wicht an den Namen meiner vorfahren zu erlangen , dieser Nachname ist ins türkische übersetzt bzw vertürckischt worden .. Da wir Christen sind und nicht viel mit den Türcken Zubi n haben und auch nicht haben will.. Wie kann ich es am leichtesten und schnellstens angehen !? Mit freundlichen Grüßen

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  5. Hey, wir haben 3 Celina’s und eine Celine in der Klasse. Ich heiße auch Celina aber mir gehen diese Verwechslungen so auf die Fledermaus! Außerdem machen sich die Jungs darüber lustig indem sie das ‚I‘ im Namen langziehen oder „Selena Gomez stinkt nach Pommes!“ Sind das Gründe den Namen ändern zu lassen?

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  6. hey, ich möchte meinen Vornamen ändern da ich den selben Vor,Zweit und Nachnamen meines Vaters besitze.
    Wäre dies ein triftiger Grund?
    Zudem wurde ich oft mit meinem namen assoziert.

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  7. Hallo,
    ich bin adoptiert worden und habe seither einen deutschen Vornamen und einen koreanischen zweiten Vornamen. Bisher kein Problem, da nur der Rufname benutzt wurde. Seit dem neuen Personalausweis werde ich jetzt ständig mit beiden Namen angesprochen, benannt, angeschrieben etc. Kann man den koranischen Namen streichen lassen, da ich keinen Bezug zu dem Namen habe und auch nicht so genannt werden möchte?

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  8. Hallo
    Hätte. Da mal eine frage seid wann darf in.Deutschland ein vor oder.bz. Ein Nachname nur 2 bustaben haben gibt es sowas. Überhaupt ? Ein Name besteht doch mindestens aus 3bustaben wie max. Kann mir da einer weiter helfen!? Und ist es nicht eine Gesetzes läge die sowas sagt
    Danke

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  9. Ich habe schon mal den Namen, konkret den , Vornamen “ändern“ lassen um dann schmerzlich zu erfahren daß der “alte“ Name bei sämtlichen Ämtern und Behörden stehen bleibt, es erfolgt seitdem eine Doppelführung. Dies verursacht mehr Probleme als daß die vermeintliche Änderung lösen könnte. Klagen dagegen zwecklos.
    Die vermeintliche Änderung wieder weg zu kriegen gestaltet sich auch sehr schwierig da weiterhin überall stehen bleiben würde daß es sie mal gegeben hat wodurch weiterhin Probleme bestehen.
    Im privaten Bereich bringt eine Namensänderung auch nichts da sich sowieso niemand um gewöhnt. Der neue Name ist nur dann nutzbar wenn der alte Name nicht bekannt ist. Wenn man den neuen nutzt sagt jemand der den alten gewohnt ist gegenüber Leuten die nur den neuen kennen dennoch den alten Namen. Der alte Name bleibt all gegenwärtig.
    Privat kann man sich übrigens immer nennen wie man möchte, auch ohne offizielle Änderung. Eine offizielle Änderung ändert gerade mal garnichts.
    Am besten läßt man die Finger davon.

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  10. Was kostet eine Vornamensänderung? Bzw – wenn das unkomplizierter und leichter zu bewerkstelligen wäre das Hinzufügen eines Zweitnamens(welcher dann der Rufname wäre)?

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    • Eine Vornamensänderung kostet bis zu 255€ und zuzüglich den Kosten für den Personalausweis… umzuändern.

    • Leider kostest es auch Geld, wenn der Antrag auf Namensänderung abgelehnt wird, d. h. allein den Antrag zu stellen kostet Geld für den Verwaltungsaufwand. (z.B. wird bei ALG II im Fall der Ablehnung die Hälfte berechnet.) Es muss nämlich erst recherchiert werden, ob Verdunklungsgefahr besteht (nimmt die Polizei in die Hand). Außerdem wird das Standesamt angeschrieben, bei dem man nach der Geburt gemeldet worden ist. Ist der Antrag positiv beschieden worden (d.h. man war erfolgreich), müssen noch allerhand Papiere in Ämtern nachträglich geändert werden. Dazu zählen nicht Neubeantragung von Personalausweis und Führerschein, denn darum muss sich jeder selbst kümmern.

      Bei Antragstellung muss man sehr genau darlegen, welches die persönlichen Gründe für die Änderung sind. Das kann eine ziemliche Gratwanderung sein. Man will sich ja auch nicht „bis aufs Hemd ausziehen“.
      Hilfreich ist es, wenn man ein psychologisches Gutachten in der Hand hat.

      Ich habe alles hinter mir. Mein Namenswunsch hat sich erfüllt, und damit sowie in einer anderen Stadt für meinen Neustart. Es hat sich gelohnt, auch wenn der Weg mitunter etwas schwierig war.

  11. Hallo, ich weiß dieser Beitrag ist schon etwas älter aber vielleicht mag mir ja jemand helfen.
    Mein eigentlicher Name ist Milena, jedoch ruft mich seit dich denken kann alle Welt (außer meinem Vater) Georgia (Georgia nach meinem Großonkel Georg).
    Ich habe ein ziemliches Problem mit meinem Namen, weil mein Vater mich damals ziemlich stark misshandelt hat und ich jetzt jedes Mal in Schweiß ausbreche, wenn mich jemand mit meinem im Pass eingetragenen Namen ruft oder ich ihn irgendwo nennen muss.
    Wäre es eventuell wohl irgendwie möglich meinen Rufnamen Georgia als zusätzlichen Namen im Pass eintragen zu lassen?
    Danke schonmal im Voraus!

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    • Hallo Georgia, in dem Fall könntest du dir ein psychologisches Gutachten erstellen lassen, um den Namen zu ändern. Das wird als Beleg für einen „wichtigen Grund“ akzeptiert.

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