Namensrecht

Namensrecht – diese Regeln sind zu beachten

Das deutsche Namensrecht ist großzügiger als viele denken.

Insbesondere wird den Eltern sogar ausdrücklich ein Namenserfindungsrecht zugestanden. Damit die Eltern dem Kind durch die Vornamensauswahl keinen Schaden zufügen, gilt es aber einige Regeln zu beachten:

Die Namenswahl darf dem Kindeswohl nicht widersprechen. So dürfen Vornamen nicht beleidigend oder lächerlich sein. Der Vorname muss als Vorname erkennbar sein. Darum sind Sachbezeichnungen wie z. B. „Telefon“ oder „Eisenbahn“ genauso wenig gestattet wie Nachnamen. Heftig gestritten wird übrigens über Ortsbezeichnungen als Vornamen, nicht zuletzt weil es hier viele internationale Beispiele gibt. Auf jeden Fall muss die Selbstidentifikation des Kindes gewährleistet sein.

Umstritten ist auch, ob Vornamen in Deutschland das Geschlecht erkennen lassen müssen.

Die gebräuchliche Kurzform eines Vornamens (Rudi, Susi) wird als selbständiger Vorname anerkannt, ein Kosename dagegen nicht.

Bekannte Sonderfälle

Jungen dürfen Maria heißen, sofern sie einen weiteren Vornamen haben. Ob dieser eindeutig männlich sein muss oder auch ein geschlechtsneutraler Name zulässig ist, ist umstritten. Ich empfehle aber für diesen Fall, einen männlichen Vornamen zu wählen. Die Gefahr von Missverständnissen wäre sonst sehr groß.

Wie viele Vornamen sind erlaubt?

In Deutschland darf man höchstens fünf Vornamen haben – das stimmt so nicht! Es gibt zwar eine Richtlinie, nach der die Standesämter nicht mehr als fünf Vornamen eintragen sollen, das ist aber kein Gesetz und mit etwas Verhandlungsgeschick und guten Argumenten kann man erreichen, dass sein Kind sechs oder noch mehr Vornamen bekommt. So ein Argument kann die Familientradition sein. Wenn die Mutter oder der Vater schon so viele Namen hat, dann wird man es dem Kind nicht verwehren. Besonders in Adelskreisen kommt das oft vor. Andere Gründe? Da ist eure Kreativität gefragt!

Einen Trick habe ich allerdings parat, wenn euch fünf Vornamen nicht reichen. Zwei Vornamen, die mit einem Bindestrich verbunden werden, nennt man Doppelnamen. Und Doppelnamen zählen amtlicherseits als ein Name. So kombiniert man einfach fünfmal jeweils zwei Einzelnamen zu Doppelnamen und erhält eine Kette von zehn Vornamen. Ganz legal. Und ganz furchtbar für das Kind, wenn ich das mal sagen darf.

Und was ist mit dem Ausweis? Ja, das kann wirklich schwierig werden. Als der neue, maschinenlesbare Ausweis eingeführt wurde, da war die Zahl der Buchstaben begrenzt, die dort eingetragen werden konnten. Lange Namen passten nicht drauf. Inzwischen wurde das geändert – notfalls wird der ganze Name sehr klein geschrieben, Hauptsache alles passt drauf. In die maschinenlesbare Zone des Personalausweises passen aber immer noch nur 30 Zeichen, das kann schon mal eng werden bei vielen Vornamen. Vor allem bei internationalen Reisen gibt es ab und an Probleme.

Der Rufname

Der Rufname ist übrigens nicht für alle Zeiten derjenige, den die Eltern ausgesucht haben. Man kann seinen Rufnamen jederzeit ändern, so oft man will und ganz unbürokratisch, denn amtlich gibt es gar keinen Rufnamen. Bei fünf oder noch mehr Vornamen hat man da die freie Auswahl, wenn der Ruf mal wieder ruiniert ist und man mit einem neuen Namen neu durchstarten will.

Wer darf den Vornamen des Kindes bestimmen?

Wenn den Eltern die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, bestimmen sie gemeinsam den Vornamen des Kindes. Wenn nur ein Elternteil sorgeberechtigt ist, hat dieses Elternteil allein das Recht und die Pflicht, den Vornamen des neugeborenen Kindes auszuwählen.

Rechtsgrundlage der Vornamengebung

Interessanterweise ist das Vornamensrecht in Deutschland nicht gesetzlich, sondern nur durch eine Verwaltungsvorschrift geregelt. Das Bundesverfassungsgericht relativierte die Reichweite dieser Dienstanweisung allerdings (BVerfG, 1 BvR 576/07 vom 5.12.2008):

Das Recht der Eltern, Sorge für ihr Kind zu tragen, umfasst auch das Recht, diesem einen Namen zu geben. Die Entscheidung, welchen Namen das Kind tragen soll, haben die Eltern in Ausführung der Verantwortung für das Kind zu treffen. Dies betrifft auch die Wahl des Vornamens, der der Individualität einer Person Ausdruck verleiht, den Einzelnen bezeichnet und diesen von anderen unterscheidet. Es ist zuvörderst Aufgabe der Eltern, ihrem Kind in freier gemeinsamer Wahl einen Namen zu bestimmen, den es sich selbst noch nicht geben kann. Mangels einschlägiger Bestimmungen im Namensrecht sind die Eltern in der Wahl des Vornamens grundsätzlich frei. Diesem Recht der Eltern zur Vornamenswahl darf allein dort eine Grenze gesetzt werden, wo seine Ausübung das Kindeswohl zu beeinträchtigen droht. Der Staat ist […] berechtigt und verpflichtet, das Kind als Grundrechtsträger vor verantwortungsloser Namenswahl durch die Eltern zu schützen. Für einen darüber hinausgehenden Eingriff in das Elternrecht auf Bestimmung des Vornamens für ihr Kind bietet [das Grundgesetz] keine Grundlage.

Ortsnamen als Vornamen

Viele werdende Eltern suchen möglichst originelle und außergewöhnliche Vornamen für ihr Baby. Vor allem aus amerikanischen Quellen kommen dabei auch Ortsnamen ins Gespräch.

Im Artikel „Cheyenne ja, Berlin nein? – Rechtliche Unsicherheiten in der heutigen Vornamengebung“ schreibt Wilfried Seibicke dazu:

… Zugespitzt formuliert: Wenn ich mein Kind Cheyenne oder Dakota nennen darf, warum dann nicht auch Bayer, Schwabe, Milano oder London? Wie sieht die Rechtslage aus, wenn jemand Berlin als Vornamen wünscht? Was ist da wichtiger: die Herkunft als Ortsname oder die Tatsache, dass Berlin in den Vereinigten Staaten als Jungen- und sogar als Mädchenvorname (!) bezeugt ist? Warum sind La Toya (Latoya) ‚die Ginsterbewachsene‘ (Name einer Insel vor der nordwestspanischen Küste) und Maui (Name einer Insel im Hawaii-Archipel) zulässig, nicht aber Sylt und Helgoland? …

Namensberatungsstellen

Die Gesellschaft für deutsche Sprache erstellt gegen eine Bearbeitungsgebühr schriftliche Bestätigungen und Gutachten zu Vornamen sowie Auskünfte zu Herkunft, Bedeutung und Zulässigkeit von Vornamen. In Österreich berät die Universität Innsbruck zu Vornamensfragen beim Sprachtelefon vom Institut für Sprachen und Literaturen.

Namensänderung

Vornamensänderungen sind in Deutschland nur möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

Autor: Knud Bielefeld