Vornamensänderungen sind in Deutschland nur zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Zuständig ist das örtliche Standesamt.
Mögliche Gründe für die Zulässigkeit einer Vornamensänderung
- Exotischer Vorname bei Einbürgerung
- Verwechslungsgefahr
- Vornamen, die lächerlich oder anstößig klingen
- Das Geschlecht ist nicht eindeutig erkennbar
- Problematische Schreibweise oder Aussprache
- Vornamen, die Auslöser für psychische Probleme sind (z. B. durch Assoziationen)
- Geschlechtsumwandlung
In der Praxis geschieht die Vornamensänderung in der Regel vor operativen Eingriffen. Zwar ist dies nicht gesetzlich geregelt, doch die medizinischen Dienste genehmigen die Eingriffe meist erst bei geändertem Vornamen.
Möglichkeiten der Namensänderung
- Einen weiteren Vornamen hinzufügen
- Einen Vornamen streichen
- Einen Vornamen durch einen anderen ersetzen
- Die Schreibweise eines Vornamens ändern
- Eine ausländische Namensform verdeutschen
Den Rufnamen ändern
Einem Träger von mehreren Vornamen steht es frei, welchen von diesen Vornamen er als Rufnamen gebrauchen will. Die Änderung des Rufnamens muss weder angemeldet werden noch bedarf es einer behördlichen Zustimmung.
Gerichtsurteil: Hinzufügung eines weiteren Vornamens aus religiösen Gründen
Das Bundesverwaltungsgericht hat der Klage eines 15-jährigen Mädchens auf Änderung des Vornamens stattgegeben. Das Mädchen hatte zur Taufe nach römisch-katholischem Ritus den auf den Namen mehrerer Heiliger zurückgehenden Taufnamen K. erhalten. Diesen Vornamen wollte es seinem Vornamen S. als weiteren Vornamen voranstellen. Damit wollte das Mädchen seinen Übertritt zum römisch-katholischen Bekenntnis auch nach außen verdeutlichen.
Das Verwaltungsbehörden hatten den Antrag abgelehnt. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass ein Kind, das noch nicht wesentlich am Rechtsverkehr teilgenommen hat, grundsätzlich einen Anspruch auf Beifügung eines weiteren Vornamens hat. Voraussetzung sind verpflichtend angesehene Gründe der religiösen Überzeugung. Das öffentliche Interesse an der Vornamenskontinuität ist in derartigen Fällen weniger wichtig. (BVerwG 6 C 26.02)
- Anmerkungen zum deutschen Vornamensrecht
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Hallo ich habe ein Problem, ich habe keine guten Gründe aber ich möchte meinen 2. Vornamen ändern, ich hasse meinen zweiten Vornamen! 1. Ich mag den Klang überhaupt nicht. 2. Ich bin unzufrieden mit ihm. 3. Ich würde gerne meinen zur Zeiten Wunschnamen einnehmen.
Zum Glück ist er nicht mein Rufname, wen ich meinen 2 Vornamen streichen bzw. Ändern könnte würde das auch mein Rufname werden. An meinem jetzigen 2 Vornamen stört mich auch das er so klassisch Deutsch ist, gut mein anderer auch und der ist mega oft aber egal. Mein jetziger kommt auch öfters, vor und nun ja ich würde gerne einen anderen Annehmen.
Geht dass bei solchen Gründen?
Verbindlich kann das nur die zuständige Behörde beantworten, hier können wir nur spekulieren. Einfach mal da fragen!
Hallo Guten Tag,
ich möchte aus religiösen Gründen einen zweiten Vornamen für mich eintragen lassen. Ich bin 60 Jahre alt und gehe davon aus, das ich weiss warum ich das tue. Wie sieht es da auf gesetzlicher Ebene aus. Mein Standesamt erzählt mir nur wirres Zeug.
Mit herzlichem Gruß
Ute Suter
Bitte wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt. Wir dürfen und können hier keine Rechtsberatung machen.
Toller Artikel hilft mir sehr.
Wie ist es wenn man den zweiten Vornamen streichen lassen will.
Und ersten Ändern will.
Gilt das als ein Antrag oder werden dadurch zwei Anträge fällig?
Hab mich grad das so gefragt.
Danke.
Hallo, ich möchte bitte in meinen Vornamen einen Buchstaben ändern lassen. Statt Christine in Christina.
Ich bin von Kindheit an Christina gerufen wurden und unterschreibe auch schon 60 Jahre lang mit dem Vornamen Christina.
Meine Mama sagte mir, dass die Standesbeamte sich verschrieben hätte und ich Christina heißen würde.
Meine Frage nun, ist die Änderung möglich?
Fragen Sie das bitte beim Standesamt. Hier kann das niemand verbindlich beantworten.
Hallo,
ich möchte meine Namen ändern lassen da er unglaublich häufig ist und ich ständig verwechselt werde, allerdings habe ich noch einen Zweitnamen. Meint ihr das das trotzdem ein triftiger Grund wäre, da ich mich ja schließlich auch nur bei meinen zweitnamen nennen lassen kann? Und ich möchte meinen Name auf jeden Fall ersetzten und nicht nur streichen!
Ich schätze deine Chance auf eine Namensänderung gering ein. Aber am besten fragst du mal beim Amt nach.
Hallo ihr lieben,
Ich habe eine Frage.
Ich hasse meinen Name : Melanie, ich würde gern mit ein zwiet Name eintragen lassen in Isabella so das ich dann
Melanie Isabella heiße, hab jetzt leider nichts gefunden ob es sehr schwer ist einen zweiten Name eintragen zu lassen. So kann ich meinen Rufname ändern, da ich 35 bin und mich alle mella oder melli nennen und meinen spitzname einfach nicht akzeptieren sollen würde ich gern einen zweiten Name eintragen lassen bevor ich einen Antrag auf Namensänderung beantrage. Denke einen zweitname dazu nehmen ist einfacher als komplett zu ändern oder? Weiß das vielleicht jemand.. Um jede Hilfe dankbar
Auch einen Zweitnamen zu ergänzen geht nicht ohne nachgewiesene dringende Gründe.
Hallo,
ich habe einen sehr üblichen Namen, der schnell verwechselt wird. Außerdem habe ich weder Bezug zu meinem Vornamen noch Nachnamen. Meinen Geburtsnamen trage ich seit dem 4. Lebensjahr nicht mehr, da meine Mutter neu geheiratet hatte (mittlerweile auch geschieden). Meinen richtigen Vater kenne ich auch nicht. Meine Mutter und mein Stiefvater waren beide Alkoholiker, sodass ich kaum bzw. keinen Kontakt mehr zu ihnen pflege. Ich würde gerne einen 2. Vornamen ergänzen um diesbezüglich eine eigene Identitätststiftung vorzunehmen. Hat dies Aussichten auf Erfolg oder muss es einen Familienbezug geben z.B. Name der Oma o.Ä.?
Gruß
Nicole
Ich kann und darf hier keine individuelle Rechtsberatung machen. Am besten erkundigst du dich beim Standesamt oder bei einem fachkundigen Anwalt.