Die spätere Umgestaltung des ursprünglichen Eigennamens oder des Pränomens

Teil 5 des Aufsatzes Die römischen Eigennamen der republikanischen und augusteischen Zeit von Theodor Mommsen (bearbeitet von Knud Bielefeld)

Der Individualname hat verschiedene durchgreifende Veränderungen erfahren, in denen ein bestimmter politischer Zweck und selbst ein positives Eingreifen der öffentlichen Autorität unverkennbar auffällt. Der einfach appellative Individualname wird zum bürgerlichen, zum Praenomen im technischen Sinn. Um diesen schwierigen Begriff zunächst empirisch festzustellen, wird zunächst die den patrizischen Geschlechtern eigentümliche Nomenklatur betrachtet. Hier hat jedes genauer bekannte Geschlecht einen geschlossenen Kreis von männlichen Individualnamen, wie die folgenden Beispiele zeigen:

Geschlecht Zulässige Individualnamen
Aemilii Gaius, Gnaeus, Lucius, Mamercus, Manius, Marcus, Quintus, Tiberius
Claudii Appius, Gaius, Decimus, Lucius, Publius, Tiberius
Cornelii Aulus, Gnaeus, Lucius, Marcus, Publius, Servius, Tiberius
Fabii Gaius, Kaeso, Marcus, Numerius, Quintus
Furii Agrippa, Gaius, Lucius, Marcus, Publius, Sextus, Spurius
Iulii Gaius, Lucius, Sextus, Vopiscus
Manlii Aulus, Gnaeus, Lucius, Marcus, Publius, Titus

Selbst unter dieser sehr beschränkten Zahl aber stand den Geschlechtsgenossen die Wahl nicht unbedingt frei. Es liegt im Wesen des Stammes, sich in sich selbst zu verzweigen und jeden Zweig wieder als Stamm zu gestalten. Nicht selten schieden sich in diesem Fall die geschlechtsgebräuchlichen Vornamen weiter nach den einzelnen Häusern. So kommen die Vornamen Tiberius und wahrscheinlich auch Decimus ausschließlich den Claudii Nerones zu und die Cornelii Scipiones beschränken sich auf die drei Vornamen Gnaeus, Lucius und Publius.

Dass diese Normierungen auf eigenständigen Bestimmungen der Gens beruhen, zeigt sich am deutlichsten in der Abschaffung einzelner Vornamen durch Beschluss der Claudier und der Manlier. Die Gemeindebehörden werden kaum in älterer Zeit in dieser Hinsicht in die Rechte der Geschlechtsgenossen eingegriffen haben. Strenggenommen gibt es also keine allgemeingültigen patrizischen Vornamen, da jedes Geschlecht, ja jedes Haus eigenen Normen folgte. Die folgenden fünfzehn Vornamen kann man aber als nicht auf einzelne Geschlechter beschränkte und somit allgemeine ansehen:

Aulus (A), Decimus (D.), Gaius (C‘.), Gnaeus (CN.), Kaeso (K.), Lucius (L.), Manius (M‘.), Marcus (M.), Publius (P.), Quintus (Q.), Servius (SER.), Sextus (SX., später SEX.), Spurius (S., später SP.), Tiberius (TI.), Titus (T.).

Der Vorname Kaeso wird als patrizischer lediglich bei den Fabiern und Quinctiliern gefunden. Diese sind aber mit die ältesten bekannten römischen Geschlechter und wahrscheinlich hängt der ausschließliche Gebrauch dieses Vornamens bei ihnen damit zusammen, dass dieses die beiden Lupercaliengeschlechter sind und der Vorname auf das dabei vorkommende befruchtende Riemenschlagen zurückgeht. Noch beschränkter im Gebrauch der uns bekannten patrizischen Häuser ist Decimus, welches allein bei den Claudiern und auch hier nur selten gefunden wird, aber doch wohl in dieser Reihe mit Recht steht, da es nicht bloß mit gleichbleibender Abkürzung auftritt, sondern auch bei den Plebejern nicht selten und schon in den alten und vornehmen Häusern der Junier und Laelier vorkommt. Drei weitere Vornamen kommen nur in einzelnen patrizischen Geschlechtern vor: Mamercus (MAM.) bei den Aemiliern, Appius (AP.) bei den Claudiern, Numerius (N.) bei den Fabiern. Mamercus fehlt freilich in den Vornamenverzeichnissen und kommt auch als Cognomen vor, während sonst kein Vorname in guter Zeit in dieser Eigenschaft verwandt wird. Man scheint dabei schon früh die Pränominalqualität nicht mehr deutlich empfunden zu haben. Bezweifeln lässt sie sich aber nicht, da in den Beamtenverzeichnissen sowohl des dritten und vierten wie des siebten Jahrhunderts Mamercus als Vorname und mit fester Notierung erscheint. Die beiden anderen Singularnamen sind nachweislich aus der Fremde eingebürgert: Appius (AP.), das sabinische Atta, ist mit den Claudiern nach Rom gelangt; Numerius (N.), ein bekannter samnitischer Vorname, ist durch Heirats- und Erbvertrag mit dem vornehmen hirpinischen Geschlecht der Otacilier in das fabische Haus eingeführt worden. Für diese achtzehn Namen haben feste Abkürzungen schon in früher Zeit bestanden. Das zugrundeliegende Alphabet ist signifikant älter als das selbst auf den sonst ältesten Denkmälern erscheinende Alphabet, das das C in seinem ursprünglichen Wert als Gamma und das vierstrichige M nicht kennt. Interessant ist auch, dass fast alle Dokumente aus der republikanischen und der besseren Kaiserzeit, wie Inschriften, Münzen und Handschriften, die Vornamen durchaus und konstant abgekürzt geben, außer wo sie in Versen oder von ihrem Nomen oder Cognomen losgelöst vorkommen. Diese Abkürzungen sind also nicht fakultativ, sondern notwendig und gehören zur korrekten römischen Schreibung in derselben Weise wie jede andere konventionelle Satzung. Sie dienen nicht bloß zur Raumersparung, sondern auch und vielleicht vorzugsweise als graphisches Distinktiv des römischen bürgerlichen Namens.

Mit diesen achtzehn Vornamen ist die römische Altbürgerschaft ungefähr von dem Decemvirat bis auf Sulla ausgekommen. Das Verzeichnis der üblichen Namen, wie es bei Varro und Probus überliefert ist, stimmt damit wesentlich überein, nur dass die gentilizisch-individuellen Namen Appius, Numerius von Probus, Mamercus von Probus und Varro weggelassen sind.

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