Der Eigenname oder das Pränomen in seiner ursprünglichen Gestalt und dessen Determinative

Teil 2 des Aufsatzes Die römischen Eigennamen der republikanischen und augusteischen Zeit von Theodor Mommsen (bearbeitet von Knud Bielefeld)

Name, nomen vom Stamme novisse, also eigentlich Kennzeichen, ist in der Sprache das, was sachlich das Individuum ist. Der Name reicht darum genau so weit wie die Möglichkeit und das Bedürfnis des Individualisierens. In seiner ursprünglichen und normalen Gestalt war der Name ein Einzelname. Wo in ältester Zeit Doppelnamen vorkommen, wie zum Beispiel früh bei einzelnen Göttern, liegt wohl überall ein nicht zur völligen Verschmelzung gelangter Doppelbegriff dem Doppelnamen zu Grunde. Von dem Menschen, bei dem die Individualität am schärfsten und tiefsten empfunden wird, gilt die Einnamigkeit durchaus: Bei den Italikern nicht weniger als bei den Griechen und den Deutschen ist der Name im eigentlichen Sinne von Haus aus ein einfacher gewesen und ist dies geblieben, so lange das Sprach- und das Gemeindegefühl lebendig blieb. Als Name im eigentlichen Sinne gilt diejenige Bezeichnung, die mit dem Individuum geboren wird und stirbt. Über die Wahl des Namens kann ursprünglich nichts vorgeschrieben gewesen sein. Weder in Italien noch bei den Griechen und Deutschen lässt sich für die älteste Zeit ein geschlossener Kreis von Individualnamen nachweisen und ebenso war es wohl zulässig, aber keineswegs notwendig oder auch nur häufig, den elterlichen Individualnamen an die Kinder weiterzugeben. Sprachlich werden die Eigennamen im Ganzen adjektivisch entwickelt. Man sagt beispielsweise, um bei den römischen Namen offensichtlicher Bedeutung stehen zu bleiben: Quintus, Sextus, Postumus; Manius (der am Morgen geborene), Lucius (der am Tage Geborene), Marcus, Mamercus, Tiberius von Mars, Mamers, Tiberis; Servius, Ga(v)ius von servare, gaudere; Paulla (die Kleine), wie auch Poplius, Publius vielleicht angemessener mit pupus als mit populus verbunden wird; Proculus (der Dreiste). Gnaevus (Fleck) steht dagegen einzeln anstatt des erwarteten Gnaevius (fleckig). Natürlich werden in allen Sprachen bei den ältesten Eigennamen vorzugsweise die ältesten Derivationssuffixe gefunden. So spielt in der römischen Eigennamenbildung das alte sonst meistenteils verdrängte Suffix ius noch eine wichtige Rolle.

Also in ältester Zeit ist der Individualname ein Einzelname: indes wo er von Bürgern vorkommt, steht er doch niemals allein. Die Behauptung der römischen Gelehrten, dass die ältesten lateinischen Namen eingliedrig gewesen seien, dass heißt aus dem bloßen Individualnamen bestanden hätten, ist lediglich abstrahiert aus der spät und schlecht erfundenen Romulussage. Der Gebrauch, dem Individualnamen gewisse auf die bürgerlichen Verhältnisse des Individuums bezügliche und mit dem Namen zu einer Einheit verschmelzende Determinative beizufügen, ist vielmehr unvordenklich alt und zwei oder drei derartige Determinative bis über die Trennung der Stämme zurück verfolgbar:

  • einmal die Angabe des Mannes, in dessen Gewalt das Individuum steht oder gestanden hat, die sich fortsetzen kann auf denjenigen, unter dem dieser Gewalthaber seinerseits steht oder stand und so weiter ins Unendliche aufwärts
  • zweitens, jedoch nur bei freien Männern und Frauen, die Angabe des Distrikts, dem das Individuum angehört
  • endlich drittens vielleicht das Wappen.

1. Der Beisatz des Gewalthabernamens ist bei den Griechen und bei den Italikern allgemein für Freie wie für Sklaven, für Männer wie für Frauen üblich gewesen. Die dafür in ältester Zeit ausschließlich gebräuchliche Form ist die Beifügung des Herrennamens im Genetiv gewesen, wie sie die Griechen, Umbrer, Volsker, Samniten für den Vater-, die Römer für den Gatten-, alle Nationen für den Namen des Sklavenherrn bewahrt haben. Dass die römische Beifügung des Kindes-, die griechische des Frauenprädikats jünger ist, zeigt deren sporadisches auf einzelne Völker beschränktes Erscheinen. Für das Kindesprädikat gilt besonders die Erwägung, dass die älteste Namensform sicherlich die Möglichkeit geboten hat, das Geschlechtsregister der Freien beliebig fortzusetzen, dies auch bei der griechischen und oskischen Namensbildung sehr wohl geschehen kann, dagegen bei der römischen durch den Mangel individueller Bezeichnungen für die entfernteren Aszendentengrade unmöglich wird. Eben darauf, dass man ursprünglich Marcus Marci gesagt hat, beruht der spätere Sprachgebrauch filius dem Genitiv nach-, nicht, wie es sonst der strengen Regel gemäßer wäre, ihm voranzustellen. Dafür, dass bei diesem Determinativ der leitende Gesichtspunkt durchaus der der Familiengewalt gewesen ist, spricht teils die Einheitlichkeit und Altertümlichkeit dieser Auffassung, teils besonders der Sprachgebrauch, welcher in solcher Verbindung durch den Genitiv zunächst das Herrschafts- und Eigentumsverhältnis anzuzeigen pflegt. Endlich ist dafür noch geltend zu machen, dass auf den ältesten Grabschriften, namentlich den pränestinischen, bei Frauennamen niemals Vater- und Gattennamen gleichzeitig gefunden werden, sondern durchaus nur entweder jener oder dieser. Ursprünglich scheinen also alle unverheirateten Frauen den Vater-, alle verheirateten ausschließlich den Gattennamen als Determinativ ihrem Individualnamen angehängt zu haben; womit zugleich die aus dem Gebrauch des Genitivs für eheherrliche wie für väterliche Gewalt entstehende Zweideutigkeit insofern aufgehoben wird, als das im konkreten Fall obwaltende Gewaltverhältnis doch immer bestimmt und fest angezeigt war.

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