Wappen als Namensbestandteil im alten Rom

Teil 4 des Aufsatzes Die römischen Eigennamen der republikanischen und augusteischen Zeit von Theodor Mommsen (bearbeitet von Knud Bielefeld)

Es sind drei Merkmale belegt, dem Individualnamen gewisse auf die bürgerlichen Verhältnisse des Individuums bezügliche und mit dem Namen zu einer Einheit verschmelzende Determinative beizufügen.

3. Als ein drittes Namensdeterminativ ältester Zeit mag endlich noch das Wappen angesehen worden sein. Wir finden dasselbe einerseits auf den römischen Silbermünzen bereits seit dem Anfang des 6. Jahrhunderts in allgemeinem und so festem Gebrauch, dass noch in der trajanischen Zeit die Münzen an ihren Wappen erkannt und bei Erneuerung der ältesten republikanischen Silberstempel mit Beifügung des Geschlechts- und Hausnamens wiederholt werden konnten. Andererseits beweisen besonders die Tafeln von Herakleia, die bei Bürgern dem Individual- und Vaternamen ein abgekürztes Wort, das wahrscheinlich den Demos bezeichnet, und das voll ausgeschriebene Wappenwort vorsetzen, dass den Griechen der Gebrauch der Hand- und Hauszeichen ebenfalls nicht fremd gewesen ist. Man wird es demnach dem Wesen nach als uralt betrachten dürfen, was späterhin auf griechischen wie auf römischen Münzen so häufig begegnet, dass dem Eigennamen als weiteres graphisches Determinativ noch das Wappen beigesetzt wird. Der Wappengebrauch als rechtliche Institution wurde aber sowohl bei den Griechen als auch bei den Römern früh abgeschafft. Auf die Frage, ob das Wappen Geschlechts- oder Hauswappen war und wie es sich vererbte, findet sich in unserer Überlieferung keine Antwort.

Zu betrachten ist die Reihenfolge der verschiedenen Determinative des Individualnamens. Selbstverständlich behauptet der Individualname die erste Stelle, daher heißt er im Lateinischen „praenomen“, also „Vorname“. Im Übrigen schwankt die Folge: die Griechen, Umbrer und Volsker stellen hinter den Individualnamen den des Vaters und der ferneren Vorfahren und den Stammnamen an das Ende. Die Römer und Samniten dagegen schließen an den Individualnamen den Stammnamen und an diesen die Aszendentenreihe an.

Diese Folge also kann bei der Trennung der Gräcoitaliker noch nicht fest gewesen sein, sondern wird damals im Sprachgebrauch geschwankt haben. Die natürlichere Ordnung ist aber zweifellos die erstere. Denn die beiden Determinative, der Aszendenz und des Stammes, hängen zusammen und das letzte ist gleichsam die Fortsetzung des ersteren: die Aszendentenreihe bezeichnet die nach Graden nachweisbare Abstammung, die Agnation, der Stammname die auf den Urstammvater zurückzuführende, aber in den Zwischengliedern nicht zu belegende Herkunft, die Gentilität. Angemessen ist darum auch jenes durchaus auf Individuen, dieses durchaus allgemein adjektivisch gestellt.

Die älteste Namensform freier Menschen, wie sie vor der Trennung der griechisch – italischen Stämme üblich gewesen ist, bestand demnach aus folgenden drei Elementen:

1. Individualname, bei Männern und Frauen willkürlicher Wahl.

2. Angabe des gegenwärtigen oder ehemaligen Gewalthabers (Vater oder Ehemann) sowie des Gewalthabers des Gewalthabers und gegebenenfalls weiter in der Aszendentenreihe.

3. Angabe des Stammbezirks.

Die zweite und dritte Kategorie ist im römischen Eigennamensystem grundsätzlich unverändert geblieben, die Individualnamen wurden aber vollkommen umgewandelt. Außerdem haben sich noch mehrere neue Determinative zu dem Namen gesellt. Hierdurch bestimmt sich die Ordnung der folgenden Darstellung.