Gerichtsurteile über ungewöhnliche Vornamen

Familienname des Vaters als Vorname des Sohnes

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat entschieden, dass ein Junge den Familiennamen des Vaters „Lütke“ als dritten Vornamen führen darf.


Warum der Vater seinem Sohn den Nachnamen als Vornamen geben darf

November

Im Januar 1995 wurde die Eintragung von „November“ als Vorname vom Amtsgericht Tübingen noch abgelehnt. Elf Jahre später, im Juni 2006, kam es am Landgericht Bonn zu einer anderen Entscheidung: Ein Junge darf jetzt die Vornamen “Joël November Severin” führen. Spätestens seit November 2007 ist der Name auch für Mädchen gebräuchlich: Im Standesamt von Bad Oldesloe wurde „Svea November“ beurkundet.

Namensänderung © shoot4u - Fotolia.com
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Zur Anzahl der Vornamen eines Kindes

Eine Mutter wollte ihrem neugeborenen Sohn zwölf Vornamen geben:

Chenekwahow, Tecumseh, Migiskau, Kioma, Ernesto, Inti, Prithibi, Pathar, Chajara, Majim, Henriko und Alessandro

Das Oberlandesgericht Düsseldorf ließ das aber nicht zu, denn die Namenswahl dürfe nicht dem Kindeswohl widersprechen. Zwölf Vornamen hätten aber einen erheblich belästigenden Charakter für das Kind. Es müsste sich die richtige Reihenfolge und Schreibweise der größtenteils ungewöhnlichen Namen merken und würde durch diese immer wieder auffallen. Zudem sei die Selbstidentifikation des Kindes mit zunehmender Zahl seiner Vornamen nicht mehr gewährleistet.
Letztendlich wurden die ersten fünf Vornamen zugelassen. Auch eine Verfassungsbeschwerde brachte der Mutter keinen Erfolg.

Im Interesse der Kinder

Töchter durften nicht Christin oder Nicola heißen

Weil die Namen Christin und Nicola im Standardwerk „Internationales Handbuch der Vornamen“ für Männer und für Frauen eingetragen sind, wollten die jeweils zuständigen Standesämter diese Vornamen nur mit einem zweiten, eindeutig weiblichen Namen zulassen. Im Fall Christin wurde aber bescheinigt, dass die männliche Verwendung historisch bedingt ist und Christin heutzutage als weiblicher Vorname gilt.

Mädchen darf nicht Anne Marie heißen

Zwei der beliebtesten deutschen Babynamen, Anne und Marie, werden in Falkensee (Brandenburg) nur noch mit einem zusätzlichen Namen zugelassen. Eine Standesbeamtin hat dort herausgefunden, dass diese Vornamen in einigen Ländern männliche Vornamen sind. Laut dem deutschen Namensrecht muss aber das Geschlecht aus dem Namen eindeutig erkennbar sein.
Die Namensberatungsstelle der Uni Leipzig bestätigt, dass in verschiedenen Sprachen Anne und Marie als Jungennamen bekannt sind. Allerdings sei diese Verwendung im deutschen Sprachraum nicht üblich und sollte möglichst vermieden werden.

Emma Tiger

In den USA war es für den deutschen Schauspieler Til Schweiger kein Problem, seine Tocher Emma Tiger zu nennen. Ein Paar aus Sehnde bei Hannover wollte es ihm gleichtun. Hierzulande wurde dieser Vorname aber nicht ohne weiteres zugelassen. Das Amtsgericht lehnte Tiger als Vorname ab, weil das Wohl des Kindes gefährdet sei. Das Landgericht begründetet die Ablehnung in der zweiten Instanz damit, dass dieser Name nicht eindeutig weiblich sei.
Das Oberlandesgericht Celle hob diese Urteile auf, so dass das Mädchen jetzt „Emma Tiger“ heißen darf. In der Begründung bezog sich der Richter ausdrücklich auf Til Schweiger. Der Name wird durch die Berichterstattung über die Tochter des Prominenten bekannt werden und so in der Öffentlichkeit Akzeptanz gewinnen, so das Gericht.

Eleni Sizilia

In Leipzig durfte ein Mädchen jetzt Eleni Sizilia genannt werden. Sizilia wurde als Variante von Cäcilia anerkannt.

Virginia LouAnn

Das Erfurter Oberlandesgericht hat entschieden, dass ein Mädchen LouAnn heißen darf. Zuvor wollte das zuständige Standesamt lediglich die Variante Lou Ann zulassen.
Die Richter befanden, dass es inzwischen auch in Deutschland üblich ist, ausländische Vornamen zu vergeben. Die im englischsprachigen Raum gebräuchliche Schreibweise muss darum akzeptiert werden.

Emilie-Extra

Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat Eltern im Jahr 2003 erlaubt, ihre Tochter Emelie-Extra zu nennen.
In der Begründung heißt es, das Erziehungsrecht enthalte auch das Recht zur Namenserfindung. Es gelte nur zu beachten, dass der Mensch durch den Namen nicht herabgewürdigt wird.
Das zuständige Standesamt hatte zuvor befürchtet, dass das Kind lächerlich gemacht wird und Extra nicht als Personenname anerkannt.

Anderson

Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe war es nicht zulässig, einem Jungen den Vornamen Anderson zu geben, weil dieser Name in Deutschland nur als Nachname gebräuchlich sei. Das Standesamt Karlsruhe hatte die Eintragung des Vornamens abgelehnt. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat diese Entscheidung gebilligt.

Hier kam ein von der Rechtsprechung entwickelter Grundsatz zur Anwendung: Namen, die als Familienname verwendet werden, dürfen nicht als Vorname gewählt werden. Zwar gibt es hiervon Ausnahmen: Namen, die traditionell sowohl als Vor- wie als Nachname gebräuchlich sind (zum Beispiel Martin oder Werner), können als Vorname gewählt werden. Für Anderson trifft das aber nicht zu. Dieser Name ist in Deutschland bislang nur als Familienname gebräuchlich, nicht aber als Vorname.

Anderson inzwischen zulässig

Laut der Namensberatungsstelle der Universität Leipzig haben sich Namen mit der Endung “son” im deutschen Sprachraum inzwischen als männliche Vornamen durchgesetzt. Das Bundesverfassungsgericht hat daraufhin am 3. November 2005 verkündet, dass der Name Anderson das Wohl des Kindes nicht beeinträchtigt. Inzwischen wurde dieser Name in der Geburtsurkunde eingetragen.

Weitere Gerichtsurteile

Zulässige Namen

Domino Carina * Ineke * Adermann * Lynik * Wanek * Michael Cougar * Claus-Maria * Galaxina * Cosma-Schiwa * Lafayette * Pebbles * Latoya * Sascha * Sonne * Tanisha * Cheyenne * Chelsea * Dior * Gor * Godot * Ibanez Sophie * Bo * Laurence * Alisha * Uragano * Mikado * Sweer * Johannes-Marie * Merle * Raven * Prestige * Maha * River * Roi * Gerrit * Speedy * Jazz * Kiana Lemetri * Fanta * Jesus * Büb * Birkenfeld * Biene * Alke * Singh * Sundance * Tjorvven * Ogün * Leines * Luc * Mienaatchi * Beke * Mete * LouAnn * Emanuele

Abgelehnte Vornamen

126 Gedanken zu „Gerichtsurteile über ungewöhnliche Vornamen“

  1. Also in der Kindergartengruppe meines Neffens heißt ein Mädchen ‚Honey Fay‘
    Das Fay spricht man „Fai“ aus.. furchtbar.
    Ebenso vorhanden ist dort eine Emmeli.
    Wenn schon englische Namen, dann doch bitte richtig schreiben.

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  2. Also ich finde, das Jason-Lee ein bischen seltsam ist, aber sooo schlimm auch wieder nicht! Meine kleine Schwester heißt übrigens Rosa. Meinen Namen mag ich gar nicht und die meisten Leute die meinen Namen lesen, sprechen Lieselotte und nicht Luiselotte…Mein Spitzname Lotti ist das schlimmste was ich jeh gehört habe, muss ich mal sagen. Wenn ich mal ein Kind bekommen sollte heißt es Castanea, von Kastanie oder Ledum, das ist ein Heidekraut. Die Namen haben was für sich, aber ich finde sie wunderschön.

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    • Den Namen Castanea finde ich ehrlich gesagt ganz schrecklich. Man sollte Kindern keine Namen geben, die wahrscheinlich unbekannt sind bzw. Die noch nie jemand vorher gehört hat. Ich habe mal gehört, dass Menschen mit solch ungewöhnlichen Namen ein schwereres Leben haben. Der Name wird dann von den Menschen ständig falsch geschrieben oder ausgesprochen. Außerdem findet man mit einem sehr ungewöhnlichen Namen anscheinend schwerer eine Arbeitsstelle.

    • Ich weiß nicht, wo mein Name herkommt. Ich heiße Cornette und ich hab auch noch nie jemanden getroffen, der so heißt…

  3. Also beim Lesen der Artikel nebst Kommentaren kriegt man ja Augenkrebs angesichts derartig angehäufter Ignoranz und Dummheit bei der Namenswahl für den Nachwuchs!!!! Mir drängt sich die Frage auf, wo bleibt der gesunde Menschenverstand!? Hauptsache möglichst einzigartig……blöd……

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    • Stimmt. Ein extrem eigenartiger Name ist sicher für das Kind nicht positiv. Es gibt so viele schöne normale Namen. Sorry, aber wenn man unter den normalen Namen keinen Namen für sein Kind findet, dann liegt das Problem an den Eltern und nicht an den Namen.

  4. Kennt jemand einen seltenen Jungennamen?
    Ich brauche noch einen für eine Geschichte. Die Mädchen dort heißen Rhaya und Kaydra.
    Hoffe einer hat ne gute Idee

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  5. Ich persönlich finde Jason-Lee eine sehr coole Kombination, weil es ungewöhnlich, aber immernoch aussprechbar ist und in den Ohren gar nicht mal schlecht klingt.
    ich selbst heiße auch Jacen, was ein selbst gewählter Name ist, bei dem ich habe meine Schwester die Schreibweise entscheiden lassen.
    Da das aber doch nicht besonders altagtauglich ist, gibts Kai als ersten Vornamen. So.
    Lass dir nicht einreden, dass das ein doofer Name wäre, ich finde den gut!
    : )

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  6. Hat Jason-Lee denn Verwandte/ Vorfahren aus einem Englischsprachigen Land? Wenn ja, dann finde ich den Namen nett, auch wenn Jason mir persönlich zu gewöhnlich wäre.
    Falls keinen Bezug verstehe ich das oft nicht so ganz, warum so viele Kinder englische Namen bekommen. Ich habe Schwedisch studiert und liebe schwedische Namen, aber ich würde mein Kind trotzdem nur mit einem schwedischen Mann so benennen. Håkan, Gunvald oder dergleichen machen für mich eben eher im Norden Sinn. Dann doch eher Zwischennamen wie Finn, Ole, Lina oder Nele, die irgendwie noch aus dem gleichen Kontext kommen und gleich ausgesprochen werden. Ich finde die Namen unserer Kinder sollten ein bisschen auf ihre Wurzeln verweisen, immerhin ist er die Eintrittskarte in so viele Lebensbereiche und es ist doch schön wenn wir am Namen nicht den Kreativitätswillen der Eltern sehen, sondern deren glaubhafte Absicht, einen verwurzelten Startschuss zu geben. Vielleicht bin ich da aber auch nur zu altmodisch 😉

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  7. Aber er heißt Jason-Lee Günther! Jason-Lee + Günther als Vorname! OMFG. Der Arme Junge. Tut mir sehr leid, dass sagen zu müssen. Auch wenn ich den Bezug zu seinem verstorbenen (Ur-)Opa Günther irgendwie nachvollziehen kann, rechtfertigt es doch keinen Jason-Lee als 1. Vornamen.

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