Gerichtsurteile über ungewöhnliche Vornamen
Familienname des Vaters als Vorname des Sohnes
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat entschieden, dass ein Junge den Familiennamen des Vaters “Lütke” als dritten Vornamen führen darf.
Zur Anzahl der Vornamen eines Kindes
Eine Mutter wollte ihrem neugeborenen Sohn zwölf Vornamen geben:
Chenekwahow, Tecumseh, Migiskau, Kioma, Ernesto, Inti, Prithibi, Pathar, Chajara, Majim, Henriko und Alessandro
Das Oberlandesgericht Düsseldorf ließ das aber nicht zu, denn die Namenswahl dürfe nicht dem Kindeswohl widersprechen. Zwölf Vornamen hätten aber einen erheblich belästigenden Charakter für das Kind. Es müsste sich die richtige Reihenfolge und Schreibweise der größtenteils ungewöhnlichen Namen merken und würde durch diese immer wieder auffallen. Zudem sei die Selbstidentifikation des Kindes mit zunehmender Zahl seiner Vornamen nicht mehr gewährleistet.
Letztendlich wurden die ersten fünf Vornamen zugelassen. Auch eine Verfassungsbeschwerde brachte der Mutter keinen Erfolg.
November
Im Januar 1995 wurde die Eintragung von “November” als Vorname vom Amtsgericht Tübingen noch abgelehnt. Elf Jahre später, im Juni 2006, kam es am Landgericht Bonn zu einer anderen Entscheidung: Ein Junge darf jetzt die Vornamen “Joël November Severin” führen. Spätestens seit November 2007 ist der Name auch für Mädchen gebräuchlich: In Standesamt von Bad Oldesloe wurde “Svea November” beurkundet.
Töchter durften nicht Christin oder Nicola heißen
Weil die Namen Christin und Nicola im Standardwerk “Internationales Handbuch der Vornamen” für Männer und für Frauen eingetragen sind, wollten die jeweils zuständigen Standesämter diese Vornamen nur mit einem zweiten, eindeutig weiblichen Namen zulassen. Im Fall Christin wurde aber bescheinigt, dass die männliche Verwendung historisch bedingt ist und Christin heutzutage als weiblicher Vorname gilt.
Mädchen darf nicht Anne Marie heißen
Zwei der beliebtesten deutschen Babynamen, Anne und Marie, werden in Falkensee (Brandenburg) nur noch mit einem zusätzlichen Namen zugelassen. Eine Standesbeamtin hat dort herausgefunden, dass diese Vornamen in einigen Ländern männliche Vornamen sind. Laut dem deutschen Namensrecht muss aber das Geschlecht aus dem Namen eindeutig erkennbar sein.
Die Namensberatungsstelle der Uni Leipzig bestätigt, dass in verschiedenen Sprachen Anne und Marie als Jungennamen bekannt sind. Allerdings sei diese Verwendung im deutschen Sprachraum nicht üblich und sollte möglichst vermieden werden.
Emma Tiger
In den USA war es für den deutschen Schauspieler Til Schweiger kein Problem, seine Tocher “Emma Tiger” zu nennen. Ein Paar aus Sehnde bei Hannover wollte es ihm gleichtun. Hierzulande wurde dieser Vorname aber nicht ohne weiteres zugelassen. Das Amtsgericht lehnte Tiger als Vorname ab, weil das Wohl des Kindes gefährdet sei. Das Landgericht begründetet die Ablehnung in der zweiten Instanz damit, dass dieser Name nicht eindeutig weiblich sei.
Das Oberlandesgericht Celle hob diese Urteile auf, so dass das Mädchen jetzt “Emma Tiger” heißen darf. In der Begründung bezog sich der Richter ausdrücklich auf Til Schweiger. Der Name wird durch die Berichterstattung über die Tochter des Prominenten bekannt werden und so in der Öffentlichkeit Akzeptanz gewinnen, so das Gericht.
Eleni Sizilia
In Leipzig durfte ein Mädchen jetzt “Eleni Sizilia” genannt werden. Sizilia wurde als Variante von Cäcilia anerkannt.
Virginia LouAnn
Das Erfurter Oberlandesgericht hat entschieden, dass ein Mädchen “LouAnn” heißen darf. Zuvor wollte das zuständige Standesamt lediglich die Variante “Lou Ann” zulassen.
Die Richter befanden, dass es inzwischen auch in Deutschland üblich ist, ausländische Vornamen zu vergeben. Die im englischsprachigen Raum gebräuchliche Schreibweise muss darum akzeptiert werden.
Emilie-Extra
Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht Eltern vor einiger Zeit erlaubt, ihre Tochter Emelie-Extra zu nennen.
In der Begründung heißt es, das Erziehungsrecht enthalte auch das Recht zur Namenserfindung. Es gelte nur zu beachten, dass der Mensch durch den Namen nicht herabgewürdigt wird.
Das zuständige Standesamt hatte zuvor befürchtet, dass das Kind lächerlich gemacht wird und Extra nicht als Personenname anerkannt.
Anderson
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe ist es nicht zulässig, einem Jungen den Vornamen “Anderson” zu geben, weil dieser Name in Deutschland nur als Nachname gebräuchlich ist.
Das Standesamt Karlsruhe hatte die Eintragung des Vornamens abgelehnt. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat diese Entscheidung gebilligt.
Hier kam ein von der Rechtsprechung entwickelter Grundsatz zur Anwendung: Namen, die als Familienname verwendet werden, dürfen nicht als Vorname gewählt werden. Zwar gibt es hiervon Ausnahmen: Namen, die traditionell sowohl als Vor- wie als Nachname gebräuchlich sind (z.B. Martin” oder “Werner”), können als Vorname gewählt werden. Für “Anderson” trifft das aber nicht zu. Dieser Name ist in Deutschland bislang nur als Familienname gebräuchlich, nicht aber als Vorname.
Ist Anderson jetzt doch zulässig?
Laut der Namensberatungsstelle der Universität Leipzig haben sich Namen mit der Endung “son” im deutschen Sprachraum inzwischen als männliche Vornamen durchgesetzt. Das Bundesverfassungsgericht hat daraufhin am 3. November 2005 verkündet, dass der Name “Anderson” das Wohl des Kindes nicht beeinträchtigt. Inzwischen wurde dieser Name in der Geburtsurkunde eingetragen.
Geschmacksache
Die Haufe Online-Redaktion hält es für richtig, Kinder vor einer übertriebenen Kreativität der Eltern zu schützen, zeigt aber anhand einiger Beispiele, dass “es oftmals vom persönlichen Geschmack des Richters abhängen dürfte, ob außergewöhnliche Namenswünsche auf gerichtliche Gegenliebe stoßen oder nicht”.
Weitere Gerichtsurteile
zulässige Namen
Domino Carina * Ineke * Adermann * Lynik * Wanek * Michael Cougar * Claus-Maria * Galaxina * Cosma-Schiwa * Lafayette * Pebbles * Latoya * Sascha * Sonne * Tanisha * Cheyenne * Chelsea * Dior * Gor * Godot * Ibanez Sophie * Bo * Laurence * Alisha * Uragano * Mikado * Sweer * Johannes-Marie * Merle * Raven * Prestige * Maha * River * Roi * Gerrit * Speedy * Jazz * Kiana Lemetri * Fanta * Jesus * Büb * Birkenfeld * Biene * Alke * Singh * Sundance * Tjorvven * Ogün * Leines * Luc * Mienaatchi * Beke * Mete * LouAnn * Emanuele
unzulässige Namen
Tom Tom * Holgerson * Rosa * Ronit * Lord * La Toya * Stone * Jenevje * Micha * Sonne * Josephin * Rosenherz * Heydrich * Simona * Navajo * Frieden Mit Gott Allein Durch Jesus Christus * Megwanipiu * Marey * Bodhi * Jona * Pfeffeminze * Borussia * Noah ben Abraham * Mechipchamueh * Venus * Cezanne * Schmitz * Chris * Zooey * Kiran
Also die meisten namen wie Rosa oder Anne Marie sind doch total gewöhnlich.Na gut ich würde mein Kind nicht unbedingt “Frieden mit Gott allein durch Jesus Christus”nennen,aber wenn es den Eltern so gefallen hat ist das schön.Meine eltern sind auf die Idee gekommen meine großen Schwestern Arwen-Niniél und Celebrían-Andúne zu nennen,und mein voller name ist Galadriel-Tinawién.Und keiner von uns hatte probleme damit die HDR namen zu tragen
(Celebrían ist im Buch Galadriels tochter&Arwens Mutter).
Aber das Standesamt hat echte Probleme gemacht als Arwen ihren sohn dann Draco nennen wollte(nach dem Harry Potter character)und Celebrian ihre kleine tochter Nymphadora(ebenfalls H.P.)doch am ende durften die beiden dann so heißen.
Das mit den HDR-Namen ist Ironie, oder? Sonst. Hmmm. Auffallen tut man sicher damit, aber ob ich so heißen möchte. Einige Namen finde ich auch ganz normal, hab mir dann angesegen, warum sie nicht zulässig waren und Rosa als Zusätzlichen Vornamen für einen kleinen Jungen finde ich wirklich schrecklich.
Da bin ich doch froh, dass meine kleine Schwester und ich so “Normale” Namen haben. Ich heiße voll Iris Katrin und meine Schwester Vera Angela. Das hätte echt schlimmer kommen können. Und das mit Angela Merkel konnte meine Ma vor 21 Jahren ja auch noch nicht wissen =)
Es ist aber nun mal Fakt, dass bestimmte Namen mitlerweile auch Rückschlüsse auf die soziale Herkunft geben und man sollte aus Rücksicht auf seine Kinder gerade diese Namen vermeiden, de zb bei der supernanny inflationär auftreten: Justin, Chantalle (vorzugsweise Schantalle ausgesprochen…), Jessica, Angelina…
Kinder der bildungsfernen Schicht heißen eher nicht:
Augustin, Karl, Maximilian, Friedrich, Greta, Viktoria, Jonathan etc.
Ich finde nicht, dass der Name etwas darüber aussagt, ob man zur “bildungsnahen oder bildungsfernen” Schicht gehört. Es kommt lediglich zu einer Assoziation der Namen mit diesen – zur Schau gestellten – Familien, wenn man diese niveaulosen und realitätsfremden Sendung zu oft schaut.
P.S Mein Name ist <> und ich zähle mich nicht zu der bildungsfremden Schicht mit Abitur und Uni-Diplom. Eine “Jessica-Ausnahme” bin ich ganz bestimmt nicht.
Weiß einer wieso genau man sein Kind nicht Cezanne nennen darf???
Oh nein, wer bitte will sein Kind denn Fanta, Speedy oder Birkenfeld nennen?
Ich kann die Listen der Namen die zulässig/unzulässig sind aber nicht so ganz verstehen: “Sonne” taucht in beiden Listen auf und die Namen “Chris” und “Jona” bei unzulässig, obwohl ich Freunde habe, die so heißen..
ich finde man sollte einem kind schon einen richtigen namen geben und nicht wie ein getränk wie fanta oder cola.. man muss ja auch die zunkunft bedenken.