Gerichtsurteile über ungewöhnliche Vornamen

Familienname des Vaters als Vorname des Sohnes

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat entschieden, dass ein Junge den Familiennamen des Vaters „Lütke“ als dritten Vornamen führen darf.


Warum der Vater seinem Sohn den Nachnamen als Vornamen geben darf

November

Im Januar 1995 wurde die Eintragung von „November“ als Vorname vom Amtsgericht Tübingen noch abgelehnt. Elf Jahre später, im Juni 2006, kam es am Landgericht Bonn zu einer anderen Entscheidung: Ein Junge darf jetzt die Vornamen “Joël November Severin” führen. Spätestens seit November 2007 ist der Name auch für Mädchen gebräuchlich: Im Standesamt von Bad Oldesloe wurde „Svea November“ beurkundet.

Namensänderung © shoot4u - Fotolia.com
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Zur Anzahl der Vornamen eines Kindes

Eine Mutter wollte ihrem neugeborenen Sohn zwölf Vornamen geben:

Chenekwahow, Tecumseh, Migiskau, Kioma, Ernesto, Inti, Prithibi, Pathar, Chajara, Majim, Henriko und Alessandro

Das Oberlandesgericht Düsseldorf ließ das aber nicht zu, denn die Namenswahl dürfe nicht dem Kindeswohl widersprechen. Zwölf Vornamen hätten aber einen erheblich belästigenden Charakter für das Kind. Es müsste sich die richtige Reihenfolge und Schreibweise der größtenteils ungewöhnlichen Namen merken und würde durch diese immer wieder auffallen. Zudem sei die Selbstidentifikation des Kindes mit zunehmender Zahl seiner Vornamen nicht mehr gewährleistet.
Letztendlich wurden die ersten fünf Vornamen zugelassen. Auch eine Verfassungsbeschwerde brachte der Mutter keinen Erfolg.

Im Interesse der Kinder

Töchter durften nicht Christin oder Nicola heißen

Weil die Namen Christin und Nicola im Standardwerk „Internationales Handbuch der Vornamen“ für Männer und für Frauen eingetragen sind, wollten die jeweils zuständigen Standesämter diese Vornamen nur mit einem zweiten, eindeutig weiblichen Namen zulassen. Im Fall Christin wurde aber bescheinigt, dass die männliche Verwendung historisch bedingt ist und Christin heutzutage als weiblicher Vorname gilt.

Mädchen darf nicht Anne Marie heißen

Zwei der beliebtesten deutschen Babynamen, Anne und Marie, werden in Falkensee (Brandenburg) nur noch mit einem zusätzlichen Namen zugelassen. Eine Standesbeamtin hat dort herausgefunden, dass diese Vornamen in einigen Ländern männliche Vornamen sind. Laut dem deutschen Namensrecht muss aber das Geschlecht aus dem Namen eindeutig erkennbar sein.
Die Namensberatungsstelle der Uni Leipzig bestätigt, dass in verschiedenen Sprachen Anne und Marie als Jungennamen bekannt sind. Allerdings sei diese Verwendung im deutschen Sprachraum nicht üblich und sollte möglichst vermieden werden.

Emma Tiger

In den USA war es für den deutschen Schauspieler Til Schweiger kein Problem, seine Tocher Emma Tiger zu nennen. Ein Paar aus Sehnde bei Hannover wollte es ihm gleichtun. Hierzulande wurde dieser Vorname aber nicht ohne weiteres zugelassen. Das Amtsgericht lehnte Tiger als Vorname ab, weil das Wohl des Kindes gefährdet sei. Das Landgericht begründetet die Ablehnung in der zweiten Instanz damit, dass dieser Name nicht eindeutig weiblich sei.
Das Oberlandesgericht Celle hob diese Urteile auf, so dass das Mädchen jetzt „Emma Tiger“ heißen darf. In der Begründung bezog sich der Richter ausdrücklich auf Til Schweiger. Der Name wird durch die Berichterstattung über die Tochter des Prominenten bekannt werden und so in der Öffentlichkeit Akzeptanz gewinnen, so das Gericht.

Eleni Sizilia

In Leipzig durfte ein Mädchen jetzt Eleni Sizilia genannt werden. Sizilia wurde als Variante von Cäcilia anerkannt.

Virginia LouAnn

Das Erfurter Oberlandesgericht hat entschieden, dass ein Mädchen LouAnn heißen darf. Zuvor wollte das zuständige Standesamt lediglich die Variante Lou Ann zulassen.
Die Richter befanden, dass es inzwischen auch in Deutschland üblich ist, ausländische Vornamen zu vergeben. Die im englischsprachigen Raum gebräuchliche Schreibweise muss darum akzeptiert werden.

Emilie-Extra

Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat Eltern im Jahr 2003 erlaubt, ihre Tochter Emelie-Extra zu nennen.
In der Begründung heißt es, das Erziehungsrecht enthalte auch das Recht zur Namenserfindung. Es gelte nur zu beachten, dass der Mensch durch den Namen nicht herabgewürdigt wird.
Das zuständige Standesamt hatte zuvor befürchtet, dass das Kind lächerlich gemacht wird und Extra nicht als Personenname anerkannt.

Anderson

Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe war es nicht zulässig, einem Jungen den Vornamen Anderson zu geben, weil dieser Name in Deutschland nur als Nachname gebräuchlich sei. Das Standesamt Karlsruhe hatte die Eintragung des Vornamens abgelehnt. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat diese Entscheidung gebilligt.

Hier kam ein von der Rechtsprechung entwickelter Grundsatz zur Anwendung: Namen, die als Familienname verwendet werden, dürfen nicht als Vorname gewählt werden. Zwar gibt es hiervon Ausnahmen: Namen, die traditionell sowohl als Vor- wie als Nachname gebräuchlich sind (zum Beispiel Martin oder Werner), können als Vorname gewählt werden. Für Anderson trifft das aber nicht zu. Dieser Name ist in Deutschland bislang nur als Familienname gebräuchlich, nicht aber als Vorname.

Anderson inzwischen zulässig

Laut der Namensberatungsstelle der Universität Leipzig haben sich Namen mit der Endung “son” im deutschen Sprachraum inzwischen als männliche Vornamen durchgesetzt. Das Bundesverfassungsgericht hat daraufhin am 3. November 2005 verkündet, dass der Name Anderson das Wohl des Kindes nicht beeinträchtigt. Inzwischen wurde dieser Name in der Geburtsurkunde eingetragen.

Weitere Gerichtsurteile

Zulässige Namen

Domino Carina * Ineke * Adermann * Lynik * Wanek * Michael Cougar * Claus-Maria * Galaxina * Cosma-Schiwa * Lafayette * Pebbles * Latoya * Sascha * Sonne * Tanisha * Cheyenne * Chelsea * Dior * Gor * Godot * Ibanez Sophie * Bo * Laurence * Alisha * Uragano * Mikado * Sweer * Johannes-Marie * Merle * Raven * Prestige * Maha * River * Roi * Gerrit * Speedy * Jazz * Kiana Lemetri * Fanta * Jesus * Büb * Birkenfeld * Biene * Alke * Singh * Sundance * Tjorvven * Ogün * Leines * Luc * Mienaatchi * Beke * Mete * LouAnn * Emanuele

Abgelehnte Vornamen

126 Gedanken zu „Gerichtsurteile über ungewöhnliche Vornamen“

  1. Hallo zusammen,

    ich mag meinen Namen auch sehr gerne, obwohl ich immer dazusagen muss, dass ich mit i und nicht mit j geschrieben wird. Manche stutzen dann kurz, aber im Laufe der Jahre ist diese Schreibweise bekannter geworden.
    Ich finde es ganz faszinierend, das der Name Merle oben in der Liste als erlaubter Name steht. So ungewöhnlich ist der Name nicht und als Mädchenname durchaus verbreitet. Aber vielleicht wollte jemand seinen Sohn so nennen, denn in Amerika ist es ein männlicher Vorname.
    Trotzdem haben wir unsere Tocher so genannt und als Zweitnamen Sophie genommen.

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  2. Ich finde viele der oben genannten, nicht zugelassenen, Namen sehr schön, zum Beispiel Sonne. (Allerdings nur für Mädchen und nicht in Kombination mit „Wolke“!) Andere, wie zum Beispiel Stone, hätte ich mit einem eindeutig zuordnebaren Zweitnahmen zugelassen. Bei einigen, auch Zugelassenen, habe ich mir aber die Haare gerauft!
    Zu seltenen Namen allgemein: Ich bin ein großer Freund von ihnen, achte allerdings immer darauf, ob sie irgendeiner Form beleidigend sind oder, falls ausländisch, ob sie sich gut in die deutsche Sprache eingliedern lassen und geschlechtseindeutig sind. So finde ich beispielsweise den Mädchennamen Phillis sehr schön.
    Mit meinem eigenen Namen bin ich auch sehr zufrieden, da er zwar hierzulande selten ist, mir aber nie Probleme gemacht und oft sogar Komplimente eingebracht hat.
    Und warum es Diskussionen um November als Zweitnamen gegeben hat, kann ich gar nicht verstehen – in Amerika ist das geläufig!

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  3. Warum soll Chris nicht als männlicher alleiniger Vorname erlaubt sein?
    Ich heiße Chris, habe keinen zweiten Vornamen und bin sehr stolz darauf, da mir schon oft gesagt wurde, dass dieser Name total schön ist. Ein zweiter Vorname würde mich stören, da ich eine Person bin.

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  4. Hallo ihr Lieben.

    Ich habe hier mal mitgelesen und auch anhand meiner Freundin, die mittlerweile drei Kinder hat, sehe ich immer wieder wie grausam Eltern in der Namensgebung sein können. Die Namen der Kinder meiner Freundin kann ich nicht mal nennen weil ich sie einfach nicht merken kann.

    Meine Mutter hat mich damals Jennifer Maria genannt weil sie den Namen schön fand. Ich persönlich hatte diesen (eigentlich ganz normalen) Namen abgrundtief. Dass ich mit zweitem Namen Maria heiße wissen so gut wie keine Leute die mich kennen aber Jennifer, den Namen kann ich leider nicht änder. Wieso ich ihn hasse? Weil es ein so häufiger Name ist, dass ich in nicht mehr hören kann. Leider bin ich in eine Generation hinein geboren in der dieser Name stark vertreten ist. Von Kindergarten Tagen an hatte ich immer mindestens eine weitere Jennifer in meiner Gruppe oder Klasse. Als wir dann in der 9. Klasse gleich drei Stück im selben Raum waren hat es usn so gestört, dass wir im Zusammensein von Eltern und Lehrern abgemacht haben, dass man uns nur noch mit dem Nachnamen anspricht damit wir endlich wissen wer im Unterricht gemeint ist.

    Ich bin jetzt 24 Jahre alt und habe 5 Freundinnen in meinem Freundeskreis, die genau so heißen wie ich. Eine darunter die wie ich Jennifer Maria heißt. am schlimmsten finde ich es dann, wenn man auch noch Jenni sagt oder wenn Leute mir versuchen wollen zu erklären wie mein Name geschrieben wird, nur weil es 5 oder 6 Schreibweisen gibt. Von meiner starken Abneigung meinem Namen gegenüber weiß meine Mutter und ich habe ihr auch gesagt, dass sie mich doch lieber hätte so nennen sollen wie sie es damals anfangs vorgehabt hätte. Ich bin froh, dass sich seit gut 7 Jahren mein Spitzname „Tequila“ durchgesetzt hat und mich heute so gut wie niemand mehr mit meinem Vornamen anspricht. Ich glaube einfach, dass ich bei der Namenswahl kein Glück hatte und finde es schon ein wenig schade, dass ich meinen Vornamen nicht ändern lassen kann.

    Nun bin ich seit 4 Jahren selbst Mutter und in der Schwangerschaft hat mich das Thema „Namenswahl“ echt fertig gemacht, da ich meinem Sohn ersparen wollte, was mich seit so vielen Jahren nervt. Er sollte auch später nicht das Problem haben gehänselt zu werden. Wirklich keine leichte Aufgabe wie viele sicher wissen. Am Ende habe ich mich dann für den Namen Jason-Lee Günter entschieden. Der Doppelname damit er eben nicht wie so viele einfach nur „Jason“ heißt und der Zweitname nach meinem Opa der kurz vor der Geburt meines Kleinen starb. Von seinen Freunden wird der kleine Mann aber schon jetzt nur Jay genannt und wir nennen ihn zu Hause auch eher Jason als Jason-Lee, hören tut er aber auf beide Varianten und wenn man ihn fragt wie er heißt, sagte er auch immer: „Ich bin Jason-Lee“. Jetzt lässt sich sicher wieder streiten ob der Name toll ist oder nicht aber ich bin mir sicher, dass ich da eine gute Lösung gefunden habe. Gleichzeitig bin ich aber auch froh, dass ich nicht nochmal einen Namen für einen Menschen bestimmen muss. Den Richtigen zu finden ist ja fast unmöglich, wenn ihr mich fragt. schon alleine weil es so eine riesige Auswahl an Namen und Kombinationen gibt.

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  5. Bei dem, was die Gerichte heute als Namen durchlassen, tränen mir die Augen beim Lesen und bluten die Ohren beim Hören. Und auf der anderen Seite werden Anne, Marie und Christin nicht mehr problemlos akzeptiert? Irgendwas läuft doch da schief.

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    • Hey, ich heiße Nicola (weiblich) und habe gerade erfahren, dass mein Name (wie auch Marie,Anne oder christin) ohne einen zweitnamen garnicht ‚erlaubt‘ ist/ anerkannt wird, dennoch besitze ich keinen zweitnamen, was mich gerade etwas stutzig macht.
      anscheinend geht es doch ohne zweitnamen…

  6. Oh je, ab jetzt gibt es also auch November und Emilie-Extra. Ich habe auch schon von Oleander und Fanta gehört, diese Namen sollen wohl auch erlaubt worden sein…

    Was mich aber etwas stutzig macht, sind einige Namen, die bei „Zulässige Namen“ bzw. „Unzulässige Namen“ aufgeführt sind.
    Denn bei den zulässigen Namen sind unter anderem die Namen Sascha, Tanisha, Alisha, Merle, Luc und Emanuele aufgeführt – diese sind meines Wissens und meiner Meinung nach alles eingetragene, „normale“ Namen, oder etwa nicht? Vor allem Sascha und Merle kennt man ja.
    Und bei den unzulässigen Namen habe ich mich bei Rosa, Micha, Josephin, Jona und Chris gewundert. Schließlich sind diese Namen wohl alle zulässig! Rosa ist neben der Abkürzung von Rosalie oder Rosalia ein eigenständiger Name, Micha kenne ich als Jungenname, Josephin ist ein verkürzter Mädchenname, Jona ist ein Unisex-Name und einen Chris hatte ich mal in der Klasse (Er hieß nicht Christoph, sondern Chris).
    Von daher sind die wohl doch zulässig,oder habe ich etwas falsch verstanden ??

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    • Marey ist mir noch aufgefallen, das ist nichts anders als eine andere Schreibweise von Marei, oder?
      Und Noah ben Abraham 😀 Noah, Sohn Abrahams 😉 Hätten sie es zugelassen, wenn Ben großgeschrieben wird? Noah Ben Abraham? Sind ja im Prinzip alles 3 eingetragene Namen, und der Rufname wird -denke ich mal- sowieso nur Noah sein.

    • Bei den zulässigen/unzulässigen Namen geht es manchmal um die Frage, ob der Name männlich oder weiblich ist. In dem verlinkten Text sind die Urteile näher Erläutert.

      Noah Ben Abraham dürfte kein Problem sein.

  7. Mir ist aufgefallen, dass „Sonne“ unter zulassig ung unter unzulässig aufgeführt wird.
    Bei den Details zur Zulässigkeit ist zu lesen, dass dies aus unterschiedlichen Gerichtsurteilen herrührt.
    Verschiedene Gerichte urteilen also unterschiedlich.

    Vielleicht sollte man vorher recherchieren, wo das Kind geboren werden muss (wo man wohnen muss), um einen bestimmten, ausgefallenen Namen vergeben zu dürfen 😀

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    • So lustig ist es gar nicht. Weil ja jeder Standesbeamte unabhängig entscheidet, ob ein Name anerkannt wird oder nicht, empfiehlt es sich, bei einem ungewöhnlichen Namenswunsch vor der Geburt beim Standesamt nachzufragen. Eventuell ist es leichter, einen anderen Geburtsort auszuwählen als nacher vor Gericht ziehen zu müssen.

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