Namen
Namensänderung
Vornamensänderungen sind in Deutschland nur zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Zuständig ist das örtliche Standesamt.
mögliche Gründe für die Zulässigkeit einer Vornamensänderung
- exotischer Vorname bei Einbürgerung
- Verwechslungsgefahr
- Vornamen, die lächerlich oder anstößig klingen
- das Geschlecht ist nicht eindeutig erkennbar
- problematische Schreibweise oder Aussprache
- Vornamen, die Auslöser für psychische Probleme sind (z. B. durch Assoziationen)
- Geschlechtsumwandlung
In der Praxis geschieht die Vornamensänderung in der Regel vor operativen Eingriffen. Zwar ist dies nicht gesetzlich geregelt, doch die medizinischen Dienste genehmigen die Eingriffe meist erst bei geändertem Vornamen.
Möglichkeiten der Namensänderung
- einen weiteren Vornamen hinzufügen
- einen Vornamen streichen
- einen Vornamen durch einen anderen ersetzen
- die Schreibweise eines Vornamens ändern
- eine ausländische Namensform verdeutschen
Rufname ändern
Einem Träger von mehreren Vornamen steht es frei, welchen von diesen Vornamen er als Rufnamen gebrauchen will. Die Änderung des Rufnamens muss weder angemeldet werden noch bedarf es einer behördlichen Zustimmung.
Gerichtsurteil: Hinzufügung eines weiteren Vornamens aus religiösen Gründen
Das Bundesverwaltungsgericht hat der Klage eines 15-jährigen Mädchens auf Änderung des Vornamens stattgegeben. Das Mädchen hatte zur Taufe nach römisch-katholischem Ritus den auf den Namen mehrerer Heiliger zurückgehenden Taufnamen K. erhalten. Diesen Vornamen wollte es seinem Vornamen S. als weiteren Vornamen voranstellen. Damit wollte das Mädchen seinen Übertritt zum römisch-katholischen Bekenntnis auch nach außen verdeutlichen.
Das Verwaltungsbehörden hatten den Antrag abgelehnt. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass ein Kind, das noch nicht wesentlich am Rechtsverkehr teilgenommen hat, grundsätzlich einen Anspruch auf Beifügung eines weiteren Vornamens hat. Voraussetzung sind verpflichtend angesehene Gründe der religiösen Überzeugung. Das öffentliche Interesse an der Vornamenskontinuität ist in derartigen Fällen weniger wichtig.
- Anmerkungen zum deutschen Vornamensrecht
- Warum Sigourney Weaver ihren Vornamen geändert hat
- Madonna-Fans aus Leeds ändern ihre Namen
- Beate darf sich nicht Beatrice nennen
- Sabsudin darf jetzt Sebastian heißen
siehe auch:
- Heimatangaben in römischen Namen
- Luca / Luka
- Kleine Geschichte der Namengebung – Teil 2: christliche Namen
- Namensrecht
- Neue Vornamen für irische Einwanderer
- Gerichtsurteile über ungewöhnliche Vornamen
- Der Vorname et omnes sancti
also ich muss mal sagen ich kann das nicht nachvollziehen wieso es so schwer ist einmalig den namen zu ändern mit dem man den rest seines lebens leben MUSS.
ich würde gerne noch 2 zusatznamen haben aber es wurde mir gesagt es ging nicht da mein name nicht gerad “lächerlich” klingt.
Allerdings wurde ich in meiner Jugend mit meinem Namen aufgezogen.
Zudem habe ich seit Jahren einen Spitznamen (welcher eigentlich ein weibl. vorname ist) den ich in meinen namen (mit einer kleinen umänderung) integrieren wollte.
wieso wird es einem so schwer gemacht wenn man z.b. ein tadelloses führungszeugnis hat? meiner ansicht nach sollte jeder mensch die möglichkeit haben seinen vornamen einmalig zu ändern. den nachnamen kann man durch z.b. eheschliessung auch ändern.
dan namen meiner grosseltern kann ich nicht annehmen da dieser nicht auf der geburtsurkunde durch meine mutter vertreten is. das kan ich irgendwie nachvollziehen. aber das man seinen vornamen aus eigenen stücken nicht ändern kann, einmalig, finde ich schon frech und unverständlich