Namensänderung
Vornamensänderungen sind in Deutschland nur zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Zuständig ist das örtliche Standesamt.
Mögliche Gründe für die Zulässigkeit einer Vornamensänderung
- exotischer Vorname bei Einbürgerung
- Verwechslungsgefahr
- Vornamen, die lächerlich oder anstößig klingen
- das Geschlecht ist nicht eindeutig erkennbar
- problematische Schreibweise oder Aussprache
- Vornamen, die Auslöser für psychische Probleme sind (z. B. durch Assoziationen)
- Geschlechtsumwandlung
In der Praxis geschieht die Vornamensänderung in der Regel vor operativen Eingriffen. Zwar ist dies nicht gesetzlich geregelt, doch die medizinischen Dienste genehmigen die Eingriffe meist erst bei geändertem Vornamen.
Möglichkeiten der Namensänderung
- einen weiteren Vornamen hinzufügen
- einen Vornamen streichen
- einen Vornamen durch einen anderen ersetzen
- die Schreibweise eines Vornamens ändern
- eine ausländische Namensform verdeutschen
Rufname ändern
Einem Träger von mehreren Vornamen steht es frei, welchen von diesen Vornamen er als Rufnamen gebrauchen will. Die Änderung des Rufnamens muss weder angemeldet werden noch bedarf es einer behördlichen Zustimmung.
Gerichtsurteil: Hinzufügung eines weiteren Vornamens aus religiösen Gründen
Das Bundesverwaltungsgericht hat der Klage eines 15-jährigen Mädchens auf Änderung des Vornamens stattgegeben. Das Mädchen hatte zur Taufe nach römisch-katholischem Ritus den auf den Namen mehrerer Heiliger zurückgehenden Taufnamen K. erhalten. Diesen Vornamen wollte es seinem Vornamen S. als weiteren Vornamen voranstellen. Damit wollte das Mädchen seinen Übertritt zum römisch-katholischen Bekenntnis auch nach außen verdeutlichen.
Das Verwaltungsbehörden hatten den Antrag abgelehnt. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass ein Kind, das noch nicht wesentlich am Rechtsverkehr teilgenommen hat, grundsätzlich einen Anspruch auf Beifügung eines weiteren Vornamens hat. Voraussetzung sind verpflichtend angesehene Gründe der religiösen Überzeugung. Das öffentliche Interesse an der Vornamenskontinuität ist in derartigen Fällen weniger wichtig.
- Anmerkungen zum deutschen Vornamensrecht
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also ich muss mal sagen ich kann das nicht nachvollziehen wieso es so schwer ist einmalig den namen zu ändern mit dem man den rest seines lebens leben MUSS.
ich würde gerne noch 2 zusatznamen haben aber es wurde mir gesagt es ging nicht da mein name nicht gerad “lächerlich” klingt.
Allerdings wurde ich in meiner Jugend mit meinem Namen aufgezogen.
Zudem habe ich seit Jahren einen Spitznamen (welcher eigentlich ein weibl. vorname ist) den ich in meinen namen (mit einer kleinen umänderung) integrieren wollte.
wieso wird es einem so schwer gemacht wenn man z.b. ein tadelloses führungszeugnis hat? meiner ansicht nach sollte jeder mensch die möglichkeit haben seinen vornamen einmalig zu ändern. den nachnamen kann man durch z.b. eheschliessung auch ändern.
dan namen meiner grosseltern kann ich nicht annehmen da dieser nicht auf der geburtsurkunde durch meine mutter vertreten is. das kan ich irgendwie nachvollziehen. aber das man seinen vornamen aus eigenen stücken nicht ändern kann, einmalig, finde ich schon frech und unverständlich
Was ist schon ein Name? Es ist doch nur ein Wort, mit dem man einen Menschen ansprechen kann. Jeder Mensch soll doch das Recht haben selbst zu entscheiden, wie er genannt werden möchte?
Meine Nachbarin gibt ihrerer Katze alle paar Monate einen neuen Namen!
Ob eine Namensänderung in ein Dokument eingetragen wird, ist doch völlig wurscht. Ich nenne mich so wie ich das für richtig halte; das hat die Behörden nicht zu interessieren. Basta!
Abgesehen davon ist meine Unterschrift mit meinem selbstgewählten Vornamen rechtsverbindlich.
Da ich bei der Geburt meinen Namen nicht aussuchen konnte, sehe ich es im Rahmen meines Rechtes auf freie Selbstbestimmung so, daß ich meinen Vornamen auch in geeigneter Form ändern darf.
Wenn jeder einfach so seinen Namen ändern könnte, würde das ja eine ständige Flut von Namensänderungen ergeben.
Man nehme als Bespiel: Die Christina ist gerade 18 geworden und stellt fest, dass ihr der Name eigentlich gar nicht passt und sie würde lieber Christine heißen. Und der Nachname z. B. Schwarz passt auch nicht so, da heißt sie doch lieber Gelb. Im Jahr darauf stirbt ihr Opa und sie möchte aus Verbundenheit gerne wieder Schwarz heißen. Und mit 25 stellt sie fest, dass das mit dem Christine doch ziemlich jugendlicher Unsinn ist und sie wieder Christina heißen will. Oder doch Tanja? Oder Regina?
Hier bestimmte Ausnahmen festzulegen, wann und wie es möglich ist, ist nahezu unmöglich.
Wenn man festlegen würde, dass der Name nur einmal geändert werden kann: Wie begründet man das denn dann, wenn er einem doch nicht mehr gefällt? Einmal geht und wenn dann nicht mehr, hast du Pech gehabt? Das wäre der Person dann doch ziemlich schwer beizubringen.
Deshalb finde ich es richtig, dass, solange man nicht tatsächlich einen völlig unsinnigen Namen hat bzw. triftige Gründe, um ihn zu ändern, nicht einfach mal so etwas daran ändern kann.
Außerdem: Wie verwirrend ist das denn, wenn man ständig seinen Namen ändern könnte? Mal ein kleines Beispiel: Man bewirbt sich auf einen neune Job, legt drei Zeugnisse bei und in einem steht ein anderer Name. Der Arbeitgeber möchte ein Führungszeugnis, und dort steht wieder ein anderer Name drin. Und um es komplett zu machen, Unterschreibt man noch anders. Da kennt sich doch kein Mensch mehr aus…
Ich finds sehr verständlich, wenn man zur Namensänderung einen guten Grund nennen muss.
Ich z.B. werde seit der ersten Klasse mit meinem Namen aufgezogen. Klar habe ich mir oft gesagt, der ‘Name is ja nur ein Rufwort. Aber er ist leider doch sehr bedeutend!
Deshalb möchte ich halt demnächst meinen Namen eigentlich gerne etwas abändern lassen. Ich möchte meinen jetztigen Namen “Monika” nämlich gerne als meinen 2. Namen haben und mir einen neuen 1. Vornamen zulegen, der so gut klingt, dass man mich damit nicht mehr aufziehen könnte.
Ich weis nicht genau ob es klappen kann bzw wird, aber man kanns ja probieren. Versuchen kostet ja nichts!